Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Quellen zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945

Einführung

Diese in verschiedenen Praktikumsseminaren mit Studierenden der Universität Bielefeld erarbeitete Quellensammlung zur Geschichte der Juden 1933-1945 dokumentiert in annähernd 100 Ausstellungsräumen eine Auswahl wesentlicher Dokumente aus den Beständen des Staatsarchivs Marburg. Ausgewertet und online gestellt wurden Unterlagen aus den Akten verschiedener Gemeinden bzw. Städte (wichtig hier vor allem 330 Kirchhain), ausgewählter Landratsämter (insbesondere 180 Marburg sowie 180 Bad Wildungen, Biedenkopf, Frankenberg, Fritzlar, Wolfhagen), aus den Polizeiakten des Regierungspräsidenten Kassel im Bestand 165 sowie schließlich aus der Beständegruppe 274 Staatsanwaltschaften, die jeweils nach dem Provenienzprinzip gegliedert sind. Hierbei wurden die Strafverfahren vor dem Landgericht Marburg zur Marburger Synagogenbrandstiftung 1938 sowie zum Landfriedensbruch in Kirchhain 1938 annähernd vollständig digitalisiert und im Internet verfügbar gemacht.

Aus diesen Unterlagen können nunmehr die wichtigsten Etappen in der Ausgrenzung und Verfolgung der jüdischen Bevölkerung seit 1933 bis hin zu den Deportationen und zur Vernichtung ab 1941/42-1945 mit vielen Einzeldokumenten aus der nordhessischen Region in ihren wesentlichen Zusammenhängen rekonstruiert werden. Dies bezieht sich zugleich auf die justizielle Aufarbeitung der NS-Verbrechen in Hessen nach 1945, die breit dokumentiert ist.

Die vorliegende Quellensammlung war nicht zuletzt eine grundlegende Vorarbeit für die in wesentlichen Teilen darauf aufbauende Ausstellung des Staatsarchivs Marburg  „Pogromnacht - Auftakt am 7. November 1938 in Hessen“ vom 5.11.2008 - 15.5.2009, deren Internet-Version in der gleichnamigen DigAM-Ausstellung abrufbar ist. Zahlreiche Online-Dokumente aus der Pogromnacht-Ausstellung sind im Katalogteil des im Januar 2011 erschienenen Tagungsbandes „Die Verfolgung der Juden während der NS-Zeit“  [siehe Abbildung links] abgebildet.

Mein besonderer Dank gilt den Teilnehmern der Praktikumsseminare der Universität Bielefeld, namentlich Robert Bache, Jan Hendrik Höltje, Nina Koch, Anne Lammers, Katrin Rack, Marcel Reck und Christian Siekmann sowie ferner Martin Platt von der Universität Jena und Jan Klingelhöfer von der Universität Marburg, die vom SS 2006 bis zum SS 2008 unter Anleitung des Unterzeichneten mit großem Engagement, besonderer Empathie und bemerkenswerter Sachkompetenz dazu beigetragen haben, dass dieser umfassende Dokumentenfundus aus dem Staatsarchiv Marburg zur Geschichte der Juden in Hessen 1933-1945 vorgelegt werden konnte.

Reinhard Neebe, Projektleiter DigAM

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Kurztitel
Quellen Juden 1933-1945
Legacy-ID
239
Reihenfolge
0
Räume

165 Nr. 3982, Bd. 09

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 9" enthält einige Schriftstücke, die politische Auseinandersetzungen und zum Teil deren empirische Erfassung dokumentieren. Die hier ausgestellten Dokumente erfassen den Zeitraum von Oktober 1932 bis März 1933.

Es werden Übersichten über politische Ausschreitungen gegeben, hier beispielhaft an den Ortspolizeibezirken Kassel und Hofgeismar. Auch sind Waffenfunde bei Angehörigen politischer Organisationen vermerkt. In diesem Fall wurden bei den Mitgliedern der NSDAP mehr Waffen gefunden als bei KPDlern. In diesem Kontext steht auch eine Übersicht von Polizisten, die Opfer von Gewalttaten wurden, ausgeführt von Angehörigen politischer Organisationen.

 

Christian Siekmann

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Dokumente
Legacy-ID
1119
Reihenfolge
69

165 Nr. 3982, Bd. 10

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 10" umfasst zahlreiche Dokumente, welche Übergriffe, Erpessungen, Misshandlungen, Hausdurchsuchungen etc., überwiegend ausgeführt von der SA, schildern. Betroffene war in den allermeisten Fällen der politische und ideologische Gegner (in diesem Fall besonders die SPD und jüdische Mitbürger). Die aufgeführten Schriftstücke umfassen einen Zeitraum von Anfang März bis Juli 1933. Wir erhalten also einen Einblick in die ersten Monate seit der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler am 30. Januar 1933. Die "Reichstagsbrandverordnung" vom 28. Februar 1933 liegt erst wenige Tage zurück (Vgl. Zeittafel 1933 - 1945).

Die Schriftstücke dokumentieren u.a. Erpressung eines Juden, Terrorakte der Nationalsozialisten, Übergriffe auf Mitglieder der SPD und entsprechende Beschwerdeschreiben. Gleichfalls werden Misshandlungen jüdischer Mitbürgers geschildert. Die letzten Dokumente befassen sich mit der sog. "Inschutzhaftnahme". Regimegegner wurden hierbei oft willkürlich inhaftiert und verschwanden somit aus dem öffentlichen Leben und wurden mundtot gemacht. Der Regierungspräsident in Kassel versucht beschwichtigend auf die allgemeinen Zustände einzuwirken und bittet um eine Befriedung des öffentlichen Lebens.

Die Akte gibt somit einen Einblick in die Strukturen der NS-Regierung im Umgang mit der politischen Opposition in den ersten Monaten. 

 

Christian Siekmann

 

 

 

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Dokumente
Legacy-ID
1121
Reihenfolge
70

165 Nr. 3982, Bd. 11

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Auszüge aus der Akte "StAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 11" beleuchten einen Zeitraum von August 1933 bis Anfang Januar 1934. Zum Einen umfasst sie das Schreiben des Geheimen Staatspolizeiamtes zur Einrichtung einer Statistik, zum Zwecke der zahlenmäßigen Erfassung der gefundenen und beschlagnahmten Waffen und Sprengstoffe im preußischen Staatsgebiet und dementsprechend empirisches Material für die Monate Juli bis Dezember 1933.

Zum Anderen, gibt gibt die Akte ein exemplarisches Bild über die Bespitzelung und Denunziation ab, wie sie in der NS-Diktatur herrschten. Die angeblich abschätzigen Äußerungen eines jüdischen Professors über den Staat und dessen Einrichtungen wurde umgehend zur Anzeige gebracht, so dass sich die Geheime Staatspolizei mit dem Fall beschäftigte. Dieses Verfahren wurde propagandistisch ausstaffiert und öffentlich gemacht.  

2 digitalisierte Dokumente thematisieren Übergriffe auf die jüdische Bevölkerungsteile. Die schweizerische Gesandtschaft in Berlin fragt an, ob ein Schweizer Bürger ungefährdet in das Deutsche Reich zurückkehren könne, nachdem es Übergriffe auf andere Juden gegeben habe. Das Antwortschreiben macht deutlich, dass es eine besondere, nicht verallgemeinerbare Situation vorgelegen habe.

Das letzte Dokument befasst sich mit der "Inschutzhaftnahme" von Personen. Der Preußische Minister des Innern ordnet in einem Schnellbrief an, dass die Schutzhaftordnung einer Überprüfung unterzogen werde müsse, da die Lager mit unnötigerweise in Haft befindlichen Personen überfüllt seien und so die eigentlichen Schutzhäftlinge nicht mehr untergebracht werden könnten. Besonders von Schutzhaftmaßnahmen auf Antrag von einzelnen Personen wegen Beleidigung der Regierung, der Partei oder ihr zugehörigen Organisationen solle abgesehen werden. Weiterhin sollen die Gemeinden aufhören, Personen, die der Wohlfahrt zur Last fallen, in die Konzentrationslager abzuschieben.

 

Christian Siekmann

 

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Dokumente
Legacy-ID
1120
Reihenfolge
71

165 Nr. 3982, Bd. 12

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
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1114
Reihenfolge
72

165 Nr. 3982, Bd. 13

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
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Legacy-ID
1115
Reihenfolge
73

165 Nr. 3982, Bd. 14

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Obwohl sich seit der Machtergreifung der Nationalsozialisten die wirtschaftliche und gesellschaftlicher Situation von Juden in Form von Diskriminierung und teilweiser Entrechtung durch entsprechende gesetzliche Maßnahmen bedrohlich
(s. z.B. Zeittafel zur Judenpolitik des NS - Regimes ) verschlechterte, konnten sich Juden in den Jahren 1934 und 1935 jenseits dieser gesetzlichen Bestimmungen noch auf gesetzliche Grundlagen zu ihrem Schutz verlassen
(s.z.B. Unrechtmäßigkeit der Judenordnung Felsberg). Die Dokumente belegen für antijüdische Maßnahmen jenseits einer gesetzlichen Legitimation vorwiegend die Täterschaft durch Angehörige der SA. Sie reichten von der Anbringung von Schildern auf dem eigenen Grundstück, die zum Boykott jüdischer Geschäfte aufriefen (s.http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 18) bis hin zum Mord an einer kompletten jüdischen Familie (s. Familie Oppenheim). Dabei konnte gerade in kleineren Dörfern mit einem übersichtlichen und eng geknüpften gesellschaftlichen Gefüge ein gruppendynamischer Druck entstehen, dem sich einzelne Individuen nur schwer entziehen konnten
(s. Versammlung in Rengershausen) und in dessen Folge die wirtschaftliche Situation für ansässige jüdische Familien untragbar wurde (s. http://www.digam.net/?dok=8040 Bl. 16). Jedoch wurden diese Vorfälle noch vom Cenralverein Deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens oder z.B. durch Rechtsanwalt Dellevie zur Anzeige gebracht (s. Schreiben des Rechtsanwalts Dellevie). Von den verantwortlichen Stellen wurde dann im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die entsprechenen Maßnahmen getroffen (s. eingeleitete Ermittlungen von Regierungspräsident Mombart und Ergebnis der polizeilichen Ermittlung), wobei die Verantwortungsträger durch die Ausschreitungen der SA und deren Sondergerichtsbarkeit innerhalb einer Grauzone zwischen Aufrechterhaltung von Recht und Gesetz und der Loyalität zur Staatspartei ihre Entscheidungen trafen. In so einem Fall war die individuelle Einstellung des jeweiligen Entscheidungsträgers von ausschlaggebender Bedeutung, inwieweit jüdische Beschwerden weiter verfolgt wurden
(s. Schreiben des Polizeipräsidenten Pfeffer) oder abgewiesen wurden (s. Antwortschreiben des Regierungsrates Dernen).


 

Bearbeitet von Marcel Reck 

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1116
Reihenfolge
74

165 Nr. 3982, Bd. 15

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Titelbild: Auszug aus Blatt 137

Dieser Ausstellungsraum enthält eine Auswahl an Dokumenten aus dem 15. Band des Bestandes 165, Nr. 3982. Die Akte enthält über 660 Dokumente und trägt den Titel: "Sonderakte betreffend Störung der öffentlichen Ruhe und Ordnung, sowie den öffentlichen Sicherheitsdienst". Sie umfasst den Zeitraum von Anfang September 1935 bis Ende Oktober 1936.

Die Akte enthält größtenteils Schilderungen von Übergriffen, Erpressungen, Zerstörungen, Boykott-Maßnahmen etc. gegen die jüdischen Bewohner in und um Marburg. Es liegen Korrespondenzen zwischen Gendarmerie, Oberstaatsanwaltschaft, NSDAP, Gestapo, Regierungspräsidenten, Landräten und dem Preußischen Minister des Innern vor. Auch sind Schreiben von Privatleuten aufgenommen, wie das des Freiherrn von Köckritz. Es handelt sich meist um (Einzel-)Aktionen durch Mitglieder der SA gegen ihre jüdischen Mitbürger. Ferner werden auch zahlreiche antisemitisch motivierte Aktionen durch Angehörige der Hitler Jugend erwähnt. Auch werden Übergriffe seitens Privatleuten dokumentiert, wie der Fall des Lehrers Deisenroth. Neben direkten Übergriffen gegenüber der jüdischen Bevölkerung liegt auch ein Fall gegen den "deutschen Volksgenossen" Heinrich Staaf vor, der nach einem Einkauf bei einem jüdischen Händler als "Judenknecht" durch die Straßen Schlüchterns getrieben wird. Zahlreiche Fälle stehen im Kontext zu den Nürnberger Gesetzen (Spangenberg, Gendarmeriehauptwachtmeister Höpf). 

Die Reaktionen der Bevölkerung auf Übergriffe der SA etc. sind unterschiedlich. Der Fall "Holzversteigerung in Heubach" spricht von einer antisemitischen Bevölkerung, während die Einwohner Meimbressens den Aktionen missbilligend gegenüberstehen.

Auch im Hinblick auf die Verfolgung und Ermittlungen ergeben sich Unterschiede. So fordert der Landrat Wolfhagens eine Bestrafung mit Symbolcharakter, damit Übergriffe gegen Juden aufhören sollen.

Der Überfall auf den jüdischen Schuhwarenhändler Josef Spinat zeigt, dass sich zuweilen auch das Ausland, in diesem Falle die polnische Regierung, auf den Prozess der Strafangelegenheiten Einfluss zu nehmen versucht.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

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Dokumente
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1117
Reihenfolge
75

180 Biedenkopf 5645

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Titel: siehe Blatt 54  

Die Akte "180 Biedenkopf, Nr. 5645" befasst sich ausgiebig mit der Straftat „Isenberg“ vom 05. September 1939 in Buchenau. Sie umfasst 56 Dokumente. Ein großer Teil liegt in diesem Ausstellungsraum in digitalisierter Form vor.

Am Spätabend des 05. September 1939 gegen 23.00 wurde das Geschwisterpaar Bert(h)a Sara und Jakob Israel Isenberg in Buchenau von einigen Männern und Burschen aus dem Haus getrieben, zusammengeschlagen, verhöhnt und verfolgt. Jakob Isenberg konnte sich schließlich in seinem Haus verstecken. Nachdem man seine Schwester aus ihrem Versteck getrieben hatte, wurde sie erneut verprügelt, bis man sie für tot hielt. Der Bürgermeister nahm sich schließlich ihrer an. Weiter kam es im Zuge des Übergriffs zu Diebstahl. Im weiteren Verlauf wurden beide Geschwister ins Krankenhaus gebracht. Die Geschwister versuchen als Folge des Übergriffs von Buchenau nach Marburg zu ziehen und schließlich auszuwandern.

Jakob und Berta Isenberg konnten einige Täter identifizieren, gegen diese wurde Strafantrag gestellt. Die Aussagen liegen vor. Etwa die Hälfte gesteht die Tat, der andere Teil leugnet.

Der Oberstaatsanwalt Lautz in Marburg kritisiert Anfang Dezember 1939 die oberflächliche Bearbeitung der Straftat und verlangt nach einer gründlichen Ermittlung. Diese Kritik ist beachtlich und eindeutig im Zusammenhang mit dem Beginn des 2. Weltkrieges zu sehen. In den Vorkriegsjahren kam es kaum zu nennenswerten Verurteilungen nach Verbrechen an jüdischen Bürgern und jüdischem Eigentum. Vorangehende Interventionen, wie die im Dezember 1939, sind in dieser Form nicht bekannt. Dieser Kritik scheint also ein Wandel der NS-Führung im Umgang mit Verbrechen an Juden im Deutschen Reich voraus gegangen zu sein. Durch den Kriegsbeginn hatte die NS-Führung die Absicht, dass es an der Heimatfront möglichst ruhig blieb. Eine Tolerierung und Forcierung der Übergriffe, wie in den Vorkriegsjahren, war nicht mehr vorgesehen. Nach der Reichspogromnacht vom 09. auf den 10. November hatte die Judenverfolgung in Deutschland eine neue "Qualität" erreicht und die deutschen Juden waren de facto entrechtet und enteignet. Nachfolgende Übergriffe seitens der SA und/oder anderen Organisationen waren - vor allem im Kontext der außenpolitischen Zuspitzung und dem Kriegsbeginn am 01. September 1939 - dysfunktional. Mit dem Überfall auf Polen und besonders mit dem Beginn des Russlandfeldzuges am 22. Juni 1941 begann die systematische Judenvernichtung.

Bereits im Vorfeld hatte sich die Staatsanwaltschaft Marburg sehr negativ über die Vorfälle in Buchenau geäußert (Bl. 1 oben). Diese Ansicht steht in deutlichem Gegensatz zu der Bewertung von Dr. Burghof. Dieser befasst sich in einem Schreiben des Landrates in Biedenkopf an den Oberstaatsanwalt in Marburg ausführlich mit den Hintergründen und Motiven der Tat. Außerdem nennt er einen zweiten, ähnlichen Fall des Julius Isreal Katz. In diesem Schreiben bezieht sich der Autor explizit (Bl. 46) auf das Attentat an dem Legationssekretär vom Rath in Paris vom 07. November 1938. und nennt dieses als Grund für die wachsende Empörung der nationalsozialistischen Gemeinde Buchenau gegen ihre jüdischen Einwohner. Weiter hätte sich Jakob Isenberg geweigert (im Gegensatz zu den übrigen Buchenauer Juden) auszuwandern. Dr. Burghof stellt fest, dass das Scheitern der Friedensbemühungen im Jahre 1938 dem Weltjudentum zuzuschreiben sei. Dieses hätte sich wiederum auf die Stimmung in Buchenau ausgewirkt. Dementsprechend habe es keinen direkten Auslöser für die Tat am 05. September gegeben, sondern diese war vielmehr das Ergebnis vorangehender Taten, Gesten, marxistischer Weltanschauung und Angriffen gegen die NS-Ideologie. Die nationalsozialistische Gemeinde Buchenau wäre in einen Zustand der Volksnotwehr geraten - gegen den Terror Isenbergs. Die Angreifer wären Vollstrecker eines allgemeinem Volkswillens gewesen und hätten keinerlei persönlichen Vorteil gesucht. Ferner hätten die Juden geäußert, dass ein möglicher Krieg ihnen Erlösung bringe.

Der Autor zieht die Schlussfolgerung, dass die Verfahren einzustellen seien. Die Gesetze müssten so angewendet werden, dass sie dem nationalsozialistischen Rechtsempfinden entsprächen.

Das Schreiben endet mit der expliziten Aufforderung an die Kreisleitung der NSDAP in Dillenburg, die Fortführung des Verfahrens zu unterbinden. Ferner eine Aufforderung an die Polizeidienststelle in Frankfurt, das Verfahren einzustellen. Diese teilt die Ansicht Burghofs.

Am Bericht Burghofs (Bl. 43) wird die von der NS-Führung proklamierte "Arisierung" der Wirtschaft deutlich. Der jüdische Besitz soll in "arische" Hände übergehen. Die jüdische Bevölkerung soll nur so viel behalten, wie sie für eine baldige Auswanderung benötigt. Die Aktionen gegen die Juden Katz und Isenberg dienen dem Interesse der NS-Führung, die (Zwangs-)Auswanderung der Juden zu forcieren. Die Dokumente 29 und 29v verstärken diesen Eindruck.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

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1128
Reihenfolge
20

180 Frankenberg 1947, 3559, 3954, 4007, 4062

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Dieser Austellungraum beinhaltet Akten aus den Beständen 180 Frankenberg 3954, 1947, 4062, 4007 und 3559. Die Dokumente werden nach Beständen und Seitenzahl geordnet aufgeführt.

 Die Akte 180 Frankenberg 3954 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg. Das ausgewählte Dokument bezieht sich auf die Einschränkung der Archivbenutzung durch Juden [Dokument 1]. Die Nutzung zu "familiengeschichtlichen Zwecken" wird weiter gestattet, wenn auch stark eingeschränkt durch das Verbot, andere als unbedingt notwendige Akten an jüdische Archivbenutzer auszuhändigen. Interessant ist diese Erlaubnis vor dem Hintergrund der 1935 erlassenen Nürnberger Gesetze, welche "Ariernachweise" für jüdischstämmige Personen vorsah.

 Die Akte 180 Frankenberg 1947 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg von 1942 bis 1944. Inhalt dieser Akte ist die Enteignung von Pelzen aus jüdischem Besitz. Im Vorfeld der im August durchgeführten Deportationen der jüdischen Bürger aus dem Raum des Regierungsbezirks Kassel sollten "jüdische Sachwerte" wie Pelze enteignet werden. Für diese gab es zu diesem Zeitpunkt einen akuten Verwendungszweck: die mangelhaft mit Winterkleidung ausgerüsteten Soldaten an der Ostfront. Die Enteignung wurde systematisch durch bürokratische Instanzen vorangetrieben [Dokument 1]. Nach einer statistischen Erfassung wurden die Pelze gesammelt und weiter verwendet [Dokument 2] . Bei diesen  Aktionen halfen auch jüdische Vertrauenspersonen bei der Erfassung und Sammlung auf einer lokalen Ebene. [Dokument 3] . Diese Repression ist in den Gesamtkontext der bürokratischen Verfolgung einzuordnen, deren Ziel die "Verwertung" jeder jüdischen Existenz und des gesamten Eigentums war.

 Die Akte 180 Frankenberg 4062 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts in Frankenberg. Inhalt dieser Akte ist das Verbot für Juden, öffentliche Hotels und Bäder zu benutzen. Dieser sogenannte "Judenbann" galt nicht für jede Gaststätte, sondern nur für repräsentative, von den "Parteigenossen" frequentierte Einrichtungen. Es wurde in einem Rundschreiben des Landesfremdenverkehrverbands Kurhessen in Kassel an den Kreisausschuß in Frankenberg vom 22. März 1939 festgelegt [Dokument 1] .

 Die Akte 180 Frankenberg 4007 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landratamts. Inhalt dieser Akt ist der repressive Umgang mit jüdischen Schülern nach den Novemberpogromen. Obwohl die jüdischen Kinder schon vor 1938 gerade in der Schule öffentlicher Anfeindung und Diskriminierung ausgesetzt waren, setzt hier eine neue Qualität der Verfolgung ein. Nach den Erlassen vom 1. Dezember 1938 sollte nicht nur getrennt unterrichtet werden, sondern durch aus den Schulen entfernt werden [Dokument 1] . Der Erziehungsminister handelt ambivalent - auf der einen Seite plant er neue jüdische Schulen und möchte "die schulpflichtigen Juden [...] nicht ganz ohne Unterricht lassen", auf der anderen streicht er am 17 Dezember 1938 die staatliche Unterstützung für jüdische Privatschulen und Lehrer [Dokument 2] . Auf einer lokalen Ebene zeigen sich die Auswirkungen dieser repressiven Entschlüsse - durch die Deportation ihres Privatlehrers Amsterdam können jüdische Schüler nicht mehr unterrichtet werden, der Unterricht fällt ersatzlos aus [Dokument 3] .

 Die Akte 180 Frankenberg 3559 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz der Landrats in Frankenberg von 1935 bis 1937. Der thematische Schwerpunkt dieser Akte ist die Beschäftigung weiblicher Hausangestellen in jüdischen Haushalten. Nach den Nürnberger Gesetzen von 1935 wurden solche Arbeitsverhältnisse aus ideologischen Gründen reguliert und sanktioniert. Wie aus den Dokumenten sichtbar wirkten gleichgeschaltete Instanzen der Obrigkeit mit Instanzen der NSDAP zusammen, um Verbote durchzusetzen. Am 5. Dezember 1935 erfolgte ein Verbot durch den Reichs- und Preußischen Minister des Innern, weitergeleitet durch den Regierungspräsidenten in Kassel, zur Durchsetzung der neuen Gesetze [Dokument 1] . Dieses Verbot beschränkte sich aufgrund des rassischen Charakters der ihm zugrundeliegenden Nürnberger Rassegesetze nicht nur auf deutsche Staatsangehörige, sondern auf alle sogenannten "Deutschblütigen". Weitere Ausnahmen waren Sondernfälle, "Mischlinge", deren Behandlung und Status für lokale Instanzen wie Gendarmerie noch im Januar 1937 teilweise unklar war [Dokument 4].

 

 Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

 

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Dokumente
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1058
Reihenfolge
27

180 Frankenberg 2043: Judenangelegenheiten 1938-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 180 Frankenberg 2043 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Frankenberg von 1938 bis 1939. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger sowohl durch bürokratische Erfassung als auch Überwachung und Repression vor und nach den Novemberpogromen von 1938.
Die "Ausschreitungen" lassen sich durch die in dieser Akte enthaltenen Dokumente teilweise nachvollziehen. Bereits am 8. November gab es eine Anfrage des Regierungspräsidenten in Kassel zu möglichen Ausschreitungen [Dokument 7] . Obwohl in Kassel am Abend des 7. November Pogrome stattfanden, ereigneten sich in Frankenberg erst am 9. und 10. November [Dokument 8] [1].
Nach dem 8. November 1938 ist eine andere Qualität der antisemitischen Verfolgung erkennbar. So genannte "Maßnahmen" während der "Ausschreitungen" gegen Juden werden von der Obrigkeit kanalisiert und zeitweilig angeordnet [Dokument 11] [Dokument 12] . Einen detaillierten Einblick in die Vorgänge der Pogrome ermöglichen Zeugenaussagen und Polizeiberichte, welche trotz ihrer teilweise erkennbaren perspektivischen Verzerrung Rückschlüsse zulassen [Dokument 13] [Dokument 18] .
Nach den Nürnberger Gesetzen definierte Straftaten wurden statistisch erfasst [Dokument 1], verschiedene Wirtschaftszweige wie Pfandleihen für Juden verboten [Dokument 23]. Eine Auswanderung jüdischer Bürger aus eigener Initiative wurde von der lokalen Obrigkeit meistens unterstützt, wie die Dokumente eines Falls zeigen [Dokument 5].

 

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

[1] siehe auch Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht, Wiesbaden 1997, S. 56 folgende

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Dokumente
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1002
Reihenfolge
25

180 Frankenberg 2855: Grundbesitz der Juden gen. Begonnen im Februar 1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Frankenberg 2855 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Frankenberg von Februar 1939 bis April 1940. Ein thematischer Schwerpunkt ist der Verkauf jüdischer Immobilien und Grundstücke nach den Novemberpogromen 1938, welche in der Entwicklung der rassistischen und antisemitischen Verfolgung jüdischer Bürger eine Zäsur für die zunehmende Radikalisierung darstellt. 1939 ist das Jahr mit der höchsten Rate an Auswanderungen von ehemals deutschen Juden in verschiedene Länder. Voraussetzung für eine "legale" Auswanderung war der Verkauf unbeweglicher Werte, auch andere Wertgegenstände wie Schmuck wurden verkauft. Daher wurden diese Verkäufe Anfang 1939 in einen staatlich kontrolloierten institutionellen Rahmen gestellt [Dokument 9]. Die Vorgänge wurden von verschiedenen gleichgeschalteten Instanzen überwacht und repressiv reguliert [Dokument 10] , Alternativen zum regulären Weg verboten [Dokument 4]. Bei der Genehmigung von Verkaufsverträgen wurden nachweislich ab Dezember 1938 bestimmte Personen, offentlichlich Parteigänger der NSDAP, bevorzugt behandelt, generell wurden Gebäude zuerst den jeweiligen Gemeinden angeboten [Dokument 7].
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
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Dokumente
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1049
Reihenfolge
26

180 Fritzlar 2737: Evakuierung von Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Fritzlar 2737 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von März 1942 bis Juni 1942. Inhalt dieser Akte ist die sogenannte "Evakuierung" von jüdischen Bürgern. 1942 wurde "Evakuierung" als Euphemismus für Deportation benutzt. Diese wird, wie in den Dokumenten ersichtlich, von gleichgeschalteten Instanzen der Obrigkeit wie dem Regierungspräsidenten bis zu ausführenden Kräften wie den örtlichen Polizeibehörden durchgeführt.
Eine Schlüsselrolle bei der Organisation scheint die Gestapo in Kassel zu spielen, welche Pläne erstellt und das Verfahren koordiniert und initiiert [Dokument 1][1]. Interessant ist die Effizienz und Bemühung aller Beteiligten, wenn Probleme wie Transportfähige oder kranke Personen deportiert werden sollen [Dokument 6].
Nach Vorbereitungen Ende 1941 begannen die Deportationen im nordhessischen Raum. Am 8. Dezember 1941 erfolgte der Transport von einem Sammellager in Kassel in das lettische Riga [Dokument zu Vorbereitung der Deportationen von 1941] [1]. Bei den Deportation 1942 handelte es sich um eine zweite "Welle" von Deportationen; sie erfolgten am 31. Mai 1942 nach Lublin in Polen und am 6. September 1942 nach Theresienstadt.
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Händler-Lachmann, Barbara; Händler, Harald; Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 228
[2] ebd., S. 227
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1015
Reihenfolge
30

180 Fritzlar 2738: Evakuierung von Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Fritzlar 2738 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von 1937 bis 1942. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger. Die Akten bis 1941 beinhalten meist Gesuche zur Auswanderung oder behördliches Schriftgut zu diesem Thema. Desweiteren zeigen die in dieser Akte enthaltenen Dokumente deutlich die von der Gestapo in Kassel initiierten Planungen der Deportation 1941 und 1942 mit Protokollen von Besprechungen zur Planung der Deportation.
So wurde durch den Regierungspräsidenten in Kassel der Begriff "Auswanderer" geklärt, um ein Auswanderungsverfahren zu beschleunigen [Dokument 8]. Polnische Staatsangehörige mit jüdischem Glauben wurden ausgewiesen [Dokument 1], anderen Personen die "Reichszugehörigkeit" entzogen, wodurch sie staatenlos wurden [Dokument 11] [Dokument 12] . Eine Verdrängung der jüdischen Bevölkerung aus dem öffentlichen Leben wurde durch verschiedenste Maßnahmen forciert, beispielsweise die Anordnung der Gestapo in Kassel zur Kennzeichnung von Wohnungen vom 21. April 1942 [Dokument 18] oder das Verbot für "deutschblütige" Friseure, Juden zu bedienen vom 8. Juni 1942 [Dokument 21] .
Die systematische Verfolgung und Erfassung von jüdischen Bürgern mündete ab November 1941 auch auf regionaler Ebene in die konkrete Planung von Deportationen und ihre anschließende Durchführung am 8. Dezember 1941. Weitere Deportation fanden am 31. Mai 1942 nach Lublin in Polen und am 6. September 1942 nach Theresienstadt statt [1].
Durch "Besprechungen" wurden Details der ersten Deportation vom 8. Dezember 1941 nach Riga wie Zugfahrpläne, logistische Probleme oder Erfassungslisten organisiert und koordiniert. Institutioneller Mittelpunkt war dabei die Gestapo [Dokument 16]. Diese Treffen hatten den Charakter von Versammlungen aller für die Deportation relevanten Instanzen, wie die Empfängerliste des nachträglich angefertigten Protokoll der Besprechung zeigt [Dokument 16.1] . Die im August 1942 durchgeführten Deportationen weisen daher ein hohes Maß an behördlicher Organisation auf. Die Landräte hatten dabei die Aufgabe, Erlässe der Gestapo und des Regierungspräsidenten möglichst effizient an Bürgermeister und Polizei weiter zu geben und ihre Ausführung anzuordnen. 
Ein Schwerpunkt war die Enteignung der Opfer; für die Kriegswirtschaft relevante Materialien wie Textilien oder wertvolle Materialien wie Edelmetalle sollten möglichst eingezogen werden [Dokument 22] [Dokument 13]. Auch Fahrräder, Schreibmaschinen und Ferngläser wurden im Auftrag der Gestapo Kassel konfisziert, nachdem die Deportationen staatgefunden haben [Dokument 25]
 
 Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Händler-Lach, Barbara; Händler, Harald; Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut', wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, S. 227
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1019
Reihenfolge
31

180 Fritzlar 2747: Akte spec. Betr. Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte StAM 180 Fritzlar 2747 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz der Landrats in Fritzlar von 1937 bis 1947. Die Zusammenstellung der Akten scheint willkürlich und lässt sich nicht zu thematischen Schwerpunkten zusammenfassen. Für die Novemberpogrome relevant ist die Anordnung Görings, "selbstständige Aktionen gegen Juden" zu unterlassen und sich mit höheren Dienststellen zu koordinieren [Dokument 4] . Diese am 14. dezember 1938 verfasste Anordnung hatte offenbar den Zweck, weitere lokal organisierte Ausschreitungen zu verhindern, um die allgemeine Verfolgung effizienter zu gestalten. Relevant ist auch eine vom Landrat in Fritzlar 1947 erstellte Liste über 1938 in Fritzlar ansässige jüdische Bürger, da sie weitere Aussagen zu den Pogromen ermöglicht [Dokument 5]

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

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1043
Reihenfolge
32

180 Fritzlar 2748: Landratsamt Fritzlar Akten gen. betr. Juden

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Fritzlar 2748 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats von 1933-1939. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Mitbürger.
Nach einem Boykottaufruf der NSDAP im März 1933 wurden Juden öffentlich diskriminiert und zunehmend vom öffentlichen  Leben ausgegrenzt [Dokument 1] . Weitere Repressionen wie Berufsverbote folgten, unter anderem wurden 1935 jüdische Beamten "beurlaubt" [Dokument 3] , um ab 1937 in den Ruhestand versetzt und später aus dem Staatsdienst entlassen zu werden [Dokument 7] [Dokument 8] .
Die bereits 1937 geäußerte "vertrauliche" Forderung des Regierungspräsidenten in Kassel zur statistischen Erfassung jüdischer Bürger ist als Initialisierung der Erfassung auf regionaler Ebene zu betrachten [Dokument 4] . Diese Verwaltungspraxis wird im Verlauf des Jahres 1937 vierteljährliche Routine [Dokument 6] .
Einen weiteren thematischen Schwerpunkt bilden die Verkäufe von Grundstücken an "arische" Käufer, welche oft mit antisemitischen Argumenten durch gleichgeschaltete Institutionen gelenkt wurden. An diesem Beispiel, der Stellungnahme des Landrats in Fritzlar gegen den Verkaufspreis des Totenhofs der jüdischen Gemeinde in Borken-Dillich vom 21. Juli 1938, wird die Einflußnahme lokaler Behörden in diesen Enteignungen deutlich [Dokument 10.2]. Die Verfahren zur Auswanderung jüdischer Bürger waren für die Opfer der Verfolgung oft mit erheblichem bürokratischen Aufwand verbunden. Von unterschiedlichsten Stellen mussten Statuserklärungen und Bewilligungen eingeholt werden, bevor dem Gesuch stattgegeben werden konnte [Dokument 12.1] .
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 

 
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Ja
Dokumente
Legacy-ID
1016
Reihenfolge
33

180 Fritzlar 2749

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 180 Fritzlar 2749 enthält Dokumente aus der Korespondenz des Landrats in Fritzlar von Februar bis April 1947. Inhalt der Akte ist eine Anfrage des UNRRA Area Team 1024 in Fritzlar zu Synagogen, jüdischen Geschäften und "Gütern" [Dokument 1] . Diese statistische Erfassung von vor der NS-Zeit vorhandenen Immobilien und Geschäften diente der Aufarbeitung als auch juristischen Zwecken wie der Durchsetzung von Wiedergutmachungen. Die Antworten aus den Kommunen geben daher eine statistische Auflistung über den Zustand vor der nach der Machtergreifung einsetzenden systematischen Verfolgung der jüdischen Bevölkerung [Dokument 3] .

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

 

 

Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
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Legacy-ID
1038
Reihenfolge
34

180 Fritzlar 2750

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Fritzlar 2750 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von 1946 bis 1950. Inhalt dieser Akte ist die Aufarbeitung der Verfolgung jüdischer Bürger während der NS-Zeit sowie Antisemitismus und antisemitische Auschreitungen in der unmittelbaren Nachkriegszeit.
Ab 1946 wurden noch in "Großhessen" lebende Juden erfasst [Dokument 1], "jüdische Kultstätten" sollten ebenfalls erfasst und auf ihren Zustand überprüft werden [Dokument 2]. Der in der unmittelbaren Nachkriegszeit bei diesen Themen auffällige natzionalsozialisitsch geprägte Sprachgebrauch wurde ab 1947 von offizieller Seite kritisiert [Dokument 22] und als "rassische Bezeichnung in herabsetzender Form" erkannt. Öffentlichkeitswirksame Kampagnen gegen eine antisemitische Mentalität fanden ab 1948 statt [Dokument 24]. Diese Tatsache verhinderte nicht die in unterschiedlicher Heftigkeit einsetzende Schändung jüdischer Friedhöfe [Dokument 28] [Dokument 26].
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
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Dokumente
Legacy-ID
1039
Reihenfolge
35

180 Fritzlar 2751: Juden April 38

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Fritzlar 2751 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Fritzlar von Oktober 1937 bis Oktober 1938. Inhalt dieser Akte ist die Verfolgung jüdischer Bürger.
Diese äußert sich beispielsweise durch die "Bestallung" von Gemeindeältesten und die penible Kassenprüfung der Gemeinderechnungen durch die Behörden [Dokument 3] [Dokument 7] . Die von gleichgeschalteten oder parteizugehörigen Institutionen maßgeblich gelenkten Verkäufe von Immobilien und Grundstücken verdeutlichen das Ausmaß der systematischen Verfolgung, welche letztendlich nicht nur jüdische Personen sondern auch politisch unangepasste betraf [Dokument 9] .
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
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Dokumente
Legacy-ID
1037
Reihenfolge
36

180 Marburg 2939: Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938-39

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938 - 1939 

Die Akte "StAM 180 Marburg, Nr. 2939: Judenangelegenheiten und Judenvermögen 1938-1939" enthält zahlreiche Dokumente, die sich primär mit der Arisierung der Wirtschaft und der Erfassung und dem Verkauf jüdischer Grundstücke auseinandersetzen. Ziel dieser Verordnungen war es, den deutschen Juden, und später auch den Juden ausländischer Staatsangehörigkeit, die Lebensgrundlage in Deutschland zu entziehen und ihr Vermögen in deutsche Hände übergehen zu lassen. Die Reichspogromnacht vom 09./10 November und die anschließenden Gesetze und Verordnungen hatten deutlich gemacht, dass die jüdische Bevölkerung sich nun nicht mehr nur der Diskriminierung und Ausgrenzung ausgeliefert sah, sondern dass es nun zu einer systematischen Verfolgung und Enteignung kommen sollte.

Die Ausstellung dokumentiert allgemeine Fallbeispiele, wie der Verkauf jüdischer Grundstücke/Häuser/Geschäfte vonstatten ging und welche Formalien eingehalten werden mussten. Es wurde ein Fall aufgenommen, bei dem die Transaktion "normal" ablief und es wurde ein Fall dokumentiert, bei dem sich der jüdische Verkäufer über den Ablauf des Verkaufes beschwert (in diesem Fall über die Herabsetzung des Kaufpreises).

Der Reichswirtschaftsminister Walther Funk (1937-1945) erließ zahlreiche Verordnungen "über die Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben" und über die Anmeldung und den Einsatz jüdischen Vermögens. Die "Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" (RGBl. 1938 I, S. 1580) vom 12. November 1938 hatte das Ziel, den Juden ihre Existenzgrundlage in Deutschland zu entziehen und damit ihre Auswanderung zu forcieren. Wie systematisch die NS-Regierung hier vorging, zeigt sich in an der Fülle von Verordnungen und Formalien seitens des Reichswirtschaftsministers.

Die Dokumente sind zum einen chronologisch geordnet und zum anderen thematisch.

 

Bearbeitet von Marcel Reck, Jan Klingelhöfer und Christian Siekmann

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Dokumente
Legacy-ID
1132
Reihenfolge
1

180 Marburg 3593: Juden und Emigranten Bd. 3 1934-1943

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, stellen eine Auswahl aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 3593 dar. In dieser Akte befindet sich Schriftwechsel des Landrats in Marburg aus den Jahren 1934-1943, der sich mit Juden und Fragen ihrer Rückkehr aus dem Ausland sowie ihrer Auswanderung bis hin zu den Deportationen befasst. Bei der Auswahl der Dokumente wurde darauf geachtet, sowohl die staatlichen Maßnahmen als auch Einzelschicksale aus dem Landkreis Marburg zu erfassen. Da nicht alle Dokumente im Rahmen dieser Einführung vorgestellt werden können, sollen einige zentrale Themen mit dazugehörigen und exemplarisch ausgewählten Dokumenten behandelt werden.

Ein erster Themenbereich ist die Rückkehr von Juden aus dem Ausland, welche ihnen zunehmend erschwert wurde. Im Jahr 1934 konnten sie, wie Ruth Spier nach ihrer Rückkehr aus Paris, vernommen werden, um festzustellen, inwieweit es sich um „Emigranten“ handelte (Dokumente 1, 1.1, 1.2, 1.3). Zwei Jahre später verfügte die Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel in einem Schreiben vom 8. April 1936, dass Juden bei ihrer Rückkehr in „Schutzhaft“ zu nehmen seien (Dokument 12).

Ein weiterer Themenbereich ist die Auswanderung von Juden. Als ein Fall aus dem Jahr 1938 kann die Auswanderung von Adolf Hess aus Wehrda genannt werden, dem die Eintragung seiner Haftstrafe in sein Führungszeugnis erlassen wurde, um in die USA einreisen zu können (Dokumente 23, 23.1, 23.2, 23.3, 23.4, 23.5) [1].

Des Weiteren wurde regelmäßig erfasst, wie viele Juden aus welchem Grund fortgegangen bzw. angekommen waren. Durch die Verfügungen des Regierungspräsidenten in Kassel vom 13. Februar 1937 und 7. September 1937 (Dokumente 22, 22.2) war der Landrat in Marburg verpflichtet, die Zahlen für seinen Landkreis zu melden. Diese Listen für die Jahre 1937-1939 wurden in diesen Ausstellungsraum aufgenommen (Dokumente 22.1, 22.3, 22.4, 22.5, 22.6, 22.7, 22.8).

Schließlich sind die Deportationen ein zentrales Thema. Vollständig aufgenommen wurden die Deportationslisten, in denen nach Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge geordnet die aus dem Landkreis Marburg deportierten Juden erfasst sind (Dokumente 33, 33.1, 33.2, 33.3, 33.4, 33.6, 33.7, 33.8, 33.9, 33.10, 33.11, 33.12, 33.13, 33.14, 33.15). Insgesamt gab es drei Deportationen aus dem Landkreis Marburg. Am 8. Dezember 1941 erfolgte die erste Deportation in ein Ghetto in der lettischen Hauptstadt Riga, wobei die Juden aus dem Landkreis Marburg zuvor in ein Sammellager nach Kassel gebracht worden waren. Die zweite Deportation am 31. Mai 1942 führte über Lublin in die Vernichtungslager Izbica/Sobibor [2] und die dritte Deportation am 6. September 1942 in das Ghetto Theresienstadt [3].

Zum Ablauf der zweiten Deportation am 31. Mai 1942 gibt auch ein Schreiben von SS-Sturmbannführer Lüdcke von der Staatspolizeistelle in Kassel vom 22. Mai 1942 Auskunft, dem darüber hinaus eine Namensliste der deportierten Juden beigelegt ist (Dokumente 38, 38.1). Des Weiteren finden sich Angaben über die Vorbereitungen der dritten Deportation aus dem Landkreis Marburg am 6. September 1942 in dem Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 4830 mit dem Titel "Verhandlungen über die dritte Judenevakuierung aus Marburg 1942-1944" (Einführung in den Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Akte 180 Marburg 4830).

Bearbeitet von Katrin Rack

 

[1] Vgl. auch Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim  bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 195.

[2] Gottwaldt, Alfred und Schulle, Diana, Die "Judendeportationen" aus dem Deutschen Reich 1941-1945, Wiesbaden 2005, S. 211-213

[3] Für die Angaben zu den drei Deportationen vgl. Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 227.  Siehe auch Gottwaldt/Schulle, Die "Judendeportationen", 2005 (wie Anm. 2)  

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Dokumente
Legacy-ID
1032
Reihenfolge
2

180 Marburg 3594: Juden und Emigranten Bd. 4 1945-1948

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, sind der Landratsamtsakte 180 Marburg 3594 entnommen. Diese umfasst Schriftwechsel des Landrats des Landkreises Marburg Eckel aus den Jahren 1945-1948, der sich mit der jüdischen Bevölkerung befasst. In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten zu sehen, die im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden soll.

Zum einen wurden Dokumente berücksichtigt, die Auskunft über die im Landkreis Marburg lebenden Juden geben und auf Verlangen der Militärregierung erstellt wurden. Beispielsweise bittet der Civil administration officer Gene Tedick in einem Schreiben vom 10. Januar 1946, Landrat Eckel ihm Angaben zu u. a. Juden im Landkreis zukommen zu lassen (Dokument 1).

Darüber hinaus wurden Einzelschicksale wie das von Hans Pulvermacher aufgenommen, der sich bei der Beschaffung von Holz benachteiligt fühlte und die Gründung einer eigenen Existenz anstrebte (Dokumente 3, 3.1, 3.2).

Des Weiteren findet sich in diesem Ausstellungsraum ein Plakat des Ministers für politische Befreiung in Wiesbaden vom 15. Januar 1948, das an den Landrat in Marburg zur Weitergabe an die Gemeinden mit Bitte um Aushang weitergeleitet wurde (Dokument 9.1). Dieses richtet sich an die Bürger und ruft auf, gegen Antisemitismus einzutreten.

Insgesamt ermöglicht es diese Akte, einen Einblick in den Umgang mit der jüdischen Bevölkerung nach der Herrschaft der Nationalsozialisten zu gewinnen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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Dokumente
Legacy-ID
1034
Reihenfolge
3

180 Marburg 3872: Verwaltung der jüdischen Gemeinden 1926-1949

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
In dieser Dokumentensammlung soll die Verwaltung und der Wandel im Umgang mit den jüdischen Bürgern der Stadt Marburg von 1927 an dargestellt werden. Die Dokumente stammen aus der Akte 180 Marburg 3872 und befassen sich inhaltlich mit der Verwaltung der jüdischen Gemeinden. Da den jüdischen Gemeinden im Januar 1938 die Rechtskörperschaft entzogen wurde,[Dokument1] standen diese dann auch nicht mehr unter staatlicher Aufsicht. Anhand der frühen Dokumente aus den Jahren 1926 und 1927 [Dokument 2] kann man im vergleich zu den späteren Korrespondenzen die änderung in der Einstellung zum Judentum und den sich verbreitenden Antisemitismus erkennen. [Dokument 3]
 
 
Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 
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Legacy-ID
1003
Reihenfolge
4

180 Marburg 3935: Flucht des wegen Rassenschande verfolgten Juden Moritz Levi zu Lohra nach Amsterdam

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "180 Maburg 3935: Flucht des wegen Rassenschande verfolgten Juden Moritz Levi zu Lohra nach Amsterdam, 1935 - 1936" umfasst 27 Dokumente. Von diesen liegt die große Mehrheit digitalisiert vor.

Im Grunde handelt es sich um 2 Fälle: Am 13.08.1935 stellt der judische Kaufmann Isidor Levi im Auftrag seiner Mutter Ietschen Levi Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch. Es kam zu mehreren Zerstörungen an jüdischen Häusern in Lohra. Als Täter konnten u.a. Iost Althaus und Walter Muth identifiziert werden. Im Zuge dieses Vorfalls wurde der Jude Moritz Levi von den Tätern aufgefordert, mit ihnen zu gehen. Am folgenden Tag ist er noch nicht wieder aufgetaucht. Das Urteil wird am 15.11.1935 gefällt und beinhaltet Freisprüche und Gefängnisstrafen.

In diesem Kontext steht die Hauptangelegenheit, die auch titelgebend für die Akte war: Laut den Angaben der Zeugin  Anna Leimbach, seit 1930 verheiratet mit dem Schlosser Georg Meurer aus Lohra, hatte sie im Herbst 1933 Geschlechtsverkehr mit Moritz Levi. Gleichfalls sagt Meurer aus, dass Levi auch mit anderen Frauen Sex hatte. Der Übergriff auf das Haus der Levis im September steht in engem Zusammenhang mit dem öffentlich bekannten "rassenschänderische[n] Verhalten des Juden Schneider Moritz Levi". Anna Meurer wird aufgrund der zurückliegenden geschlechtlichen Beziehung auf das Schärfste verwarnt und belehrt.

Die weiteren Schriftstücke befassen sich mit dem Tatbestand, dass sich Moritz Levi ohne gültige Ausweispapiere nach Holland abgesetzt hatte und sich somit dem Strafverfahren wegen Rassenschande entzogen habe. Der Titel der Akte spricht von Flucht. Auf der Rückseite von Dokument 23 heißt es jedoch "[...] Moritz Levi, der im vorigen Jahr nach Amsterdam ausgewandert ist." Informationen über den weiteren Verlauf der Angelegenheit sind nicht bekannt. Levi plante nach Südamerika auszuwandern. Das Dokument 25, verfasst vom Marburger Landrat, spricht nur davon, dass sich solche illegalen Grenzüberschreitungen - respektive Flucht im Fall Levi - in Zukunt nicht wiederholen sollen.

Der Fall Levi steht im Kontext zu den Nürnberger Gesetzen vom 15. September 1935, insbesondere dem Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre ("Blutschutzgesetzes", RGBl. I S. 1146). Der Tatbestand der "Rassenschande" gegen Levi liegt also ca. 2 Jahre vor der Verkündung des sog. "Blutschutzgesetzes".

 

Bearbeiten von Christian Siekmann 

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Dokumente
Legacy-ID
1131
Reihenfolge
5

180 Marburg 4174: Ausschreitungen gegen die Juden in Kirchhain 1935 - 1945 (Novemberpogrom 1938)

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 180 Marburg 4174 enthält verschiedene Dokumente zu dem Progrom vom 8. November 1938 in Kirchhain, unter anderem die Aussagen der Beschuldigten zu diesem Vorfall. [Dokument 1] Die Synagoge in Kirchhain wurde erst geplündert und zerstört, danach machte sich ein von der SS angestachelter Mob durch die Stadt auf den Weg zum Haus des jüdischen Bürgers Adolf Plaut, und verwüstete und plünderte auch dessen Anwesen. Auch ein anderer jüdischer Bürger aus Kirchhain, Moritz Wertheim, wird an diesem Tag schwer misshandelt und zusammengeschlagen. Auffallend ist bei diesen Vorgängen die Haltung der Beschuldigten, die ihre Beiteiligung mehrheitlich nicht abstreiten. Eine weitere Besonderheit, die in der Akte erfasst ist, bildet ein Briefwechsel zwischen dem SS Obersturmführer Teichmann und dem Landrat in Marburg, Hans Krawilitzki, zwischen denen ein Streit über gestreute Gerüchte zu einer Rede des Landrats entbrennt [Dokument 2] , der vor dem Parteigericht endet. [Dokument 3]

 
Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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Dokumente
Legacy-ID
1011
Reihenfolge
6

180 Marburg 4176: Meldungen über Zu- und Abgänge von Juden 1937 - 1945

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

"Wanderbewegung der Juden". Hinter dieser behördlichen Zustandsbezeichnung verbirgt sich das Ergebnis einer Politik, die die Entfernung der in Deutschland lebenden Juden zum Ziel hatte und seit 1934 systematisch geplant wurde [1]. Durch wirtschaftliche und soziale Repressalien sollte dabei die jüdische Bevölkerung zur Auswanderung ins Ausland genötigt werden. Diese Maßnahmen konnten dabei individuell als so hart empfunden werden, dass ein Weiterleben unter diesen Umständen aussichtslos erschien (vgl. hierzu den Selbstmord des Juden Meyer Stern).

Die Ghettoisierung setzte dabei erst relativ spät ein und zwar in direkter Folge des Novemberpogroms von 1938, zunächst angeregt durch einen geheimen Schnellbrief Görings vom 28. Dezember 1938, in dem unter anderem gefordert wurde, Juden in Judenhäusern zusammenzulegen [2]. Für die durch Wegzug in eine andere Stadt betroffenen Juden bedeutete dies i.d.R. den Abbruch des noch bestehenden sozialen Kontaktes in Form von gewachsenen Nachbarschaftsverhältnissen hin zu einer Anonymisierung im sozialen Gefüge des Zuzugsortes, die antijüdischer Propaganda Vorschub leistete.
Das dies im Einzelfall zu einer Odyssee führen konnte lassen entsprechende Dokumente (vgl. hierzu: Auswanderung und den Wegzug jüdischer Einwohner in Allendorf, sowie den Fall der Familie Woschinski) vermuten, endgültige Klarheit und Beweis dafür geben sie aber bezüglich dieser Fragestellung nicht. Sie verweisen aber auf einen anderen Sachverhalt, denn Auswanderung, Wegzug und Zuzug in andere deutsche Städte erfolgten unter strikter Kontrolle der zuständigen Behörde (vgl. hierzu: Auswanderung des Juden Manfred Nathan ll und den Fall Frieda Heching). Dahinter stand sowohl in der Planung als auch in der Überwachung und der letztendlichen Entscheidungsbefugnis der Apparat der Geheimen Staatspolizei [3] (beispeilhaft hierfür: Formalitäten zur Auswanderung des inhaftierten Juden Lielienstein).
Ziel war die Vollzugsmeldung, dass eine Ortschaft als judenfrei gelten konnte. Obwohl dies schon in einigen Fällen relativ früh gemeldet werden konnte, erreichte die Auswanderung nicht das Ausmaß, das sich die Planer wünschten [4]. Häufig lagen die Gründe für eine Nichtauswanderung an der wirtschaftlichen Verelendung der betroffenen Juden . Für diese Juden wurde der Schlusstrich im Landkreis Marburg u.a. am 09. Dezember 1941 gezogen: Sie wurden abtransportiert.


 Bearbeitet von Marcel Reck





[1]Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht. Der Judenpogrom vom 7. bis 10. November 1938 - Urheber, Täter, Hintergründe, Wiesbaden 1997, S. 12 f..
[2]ebd., S. 137.
[3]ebd., S. 21 f..
[4]ebd., S. 27.

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Dokumente
Legacy-ID
1129
Reihenfolge
7

180 Marburg 4823: Judenangelegenheiten 1933-1935 Bd. 1

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die in diesem Ausstellungsraum enthaltenen Dokumente entstammen der Landratsamtsakte 180 Marburg 4823. Sie ist die erste von drei Bänden und befasst sich mit „Judenangelegenheiten“ im Allgemeinen von 1933-1935 und deckt somit die Anfangszeit nach der nationalsozialistischen Machtsicherung ab. Anhand dieser Akte wird erkennbar, welchen Repressalien und Überwachungsmechanismen die Juden schon Jahre vor der Reichspogromnacht ausgeliefert waren. Mit Hilfe von exemplarisch ausgewählten Dokumenten soll diese kritische Situation wiedergegeben werden. So finden sich hier sowohl Dokumente mit kreisübergreifendem Charakter als auch solche mit lokalem Wert. Demnach berichtet ein Schreiben des Gestapa (Geheimes Staatspolizeiamt) vom 11. Juli 1933 von einer zentralen Überwachungseinrichtung in Berlin (Dokument 1). In dieser sollen Daten zu „staatsfeindlichen Einflüssen“ gesammelt werden. In einer vom Bürgermeister aus Schweinsberg aufgestellten Liste vom 31.07.1933 sollen sämtliche Juden der Gemeinde Schweinsberg mit Angabe von Namen, Stand und Wohnort erfasst werden (Dokument 2). Diese Dokumente sind Belege für die Überwachungspolitik des NS-Regimes. Doch auch Einzelschicksale finden sich in dieser Akte. So erstattet der Jude Simon Frenkel im März 1935 Anzeige , da er von einem SS-Mann auf offener Straße niedergeschlagen wurde (Dokument 15). Und obwohl es den Juden scheinbar in den ersten Jahren der NS-Zeit noch möglich war, sich gerichtlich gegen antijüdische Übergriffe zu wehren[1], wird die Klage Frenkels schon 1935 aus „fehlendem Interesse in der Öffentlichkeit“ abgewiesen (Dokument 15.1). Ähnlich wird mit einem Übergriff auf private Wohnhäuser in Wittelsberg verfahren. Die dort in einem Schreiben des Landrats erwähnten Hausbesitzer wurden im Jahre 1935 Opfer von Diskriminierungen, da sie Geschäftsbeziehungen zu jüdischen Bürgern pflegten. Von der Staatspolizeistelle in Kassel kommt der Beschluss, das Verfahren in diesem Fall einzustellen. Diese Vorfälle belegen die Existenz von so genannten „Einzelaktionen“ gegen Juden oder „judenfreundliche“ Deutsche.

                                                                                                                                    Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Händler-Lachmann Barbara, Händler Harald, Schütt Ulrich (Hgg.), Purim, Purim, ihr liebe Leut, wisst ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 147 

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Dokumente
Legacy-ID
1006
Reihenfolge
8

180 Marburg 4824: Judenangelegenheiten 1935-1938 Bd. 2

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 4824 zu sehen. Diese Akte enthält vielfältige Schreiben an den Landrat in Marburg in Hinblick auf Juden aus den Jahren 1935-1938. Die Mehrzahl der ausgewählten Dokumente stellen Schreiben der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel, die sich u. a. an die Landräte des Bezirks und somit auch an den Landrat in Marburg richteten, dar. Diese zeigen auf, wie Juden zunehmend aus dem gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen wurden. Beispielsweise wird in einem Schreiben vom 6. Januar 1935 geregelt, dass das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden verboten sei (Dokument 1). In einem weiteren Schreiben vom 20. November 1936 wird Juden die Betreuung durch das Winterhilfswerk verwehrt, sodass sie diese nur über die jüdische Zentral-Wohlfahrtsstelle erfahren (Dokument 17). Als drittes Beispiel kann die Auflösung des „Verein der Freunde Israels“ genannt werden, welche in einem Schreiben vom 29. Dezember 1937 angeordnet wird (Dokument 22).

Des Weiteren finden sich unter den ausgewählten Dokumenten geheime Anordnungen des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern. Eine Anordnung vom 11. Oktober 1935 enthält das Verbot für Juden, Soldaten einzuquartieren (Dokument 8). Eine weitere Anordnung vom 20. August 1935 bestimmt, Ausschreitungen gegen Juden entgegenzutreten (Dokument 6).

Neben den genannten Schreiben, die nicht nur an den Landrat in Marburg gerichtet waren, sollen in diesem Ausstellungsraum auch Dokumente, die spezifische Angelegenheiten des Landkreises behandeln, berücksichtigt werden. Dazu zählt beispielsweise eine Zeugenaussage von SS-U.-Scharführer Wilhelm Rutz aus Kirchhain vom 3. August 1935, der sich als Versicherer von Fensterscheiben eines Juden darüber empört, dass der Versicherte befürchtet, dass seine Scheiben bei einem Umzug der Nationalsozialisten zerstört werden könnten (Dokument 3).

Insgesamt zeichnen die Dokumente in diesem Ausstellungsraum ein Bild von der Diskriminierung und der zunehmenden gesellschaftlichen Isolierung der Juden vor der Reichspogromnacht im November 1938.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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Ja
Dokumente
Legacy-ID
1004
Reihenfolge
9

180 Marburg 4825: Judenangelegenheiten 1938-1941 Bd. 3

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte StAM 180 Marburg 4825 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Marburg von 1938 bis 1941. Thematische Schwerpunkte dieser Akte sind die Novemberpogrome von 1938, Inhaftierung von jüdischen Bürgern und echte sowie als "Auswanderung" euphemistisch umschriebene Deportation. Schon am 11. Juni 1938 versucht der Regierungspräsident in Kassel, durch einen Erlass Juden unter Zuhilfenahme der Polizei vor "Einzelaktionen" zu schützen [Dokument 2] , ein möglicher Hinweis auf Aktivitäten und Ausschreitungen vor November. Kurz nach den Pogromen beginnt eine halbherzige juristische Aufarbeitung der Ausschreitungen, in der unter anderem Diebstähle verfolgt werden [Dokument 8] . Parallel zu den offensichtlichen und gewalttätigen Repressionen werden jüdische Bürger ab 1938 mit zunehmender Radikalität aus dem öffentlichen Leben gedrängt und gedemütigt. So werden "Jüdische Veranstaltungen" zensiert [Dokument 3] , Namensänderungen durchgeführt [Dokument 6] und Rundfunkgeräte konfisziert [Dokument 11] . Interessant ist ein Dokument, da es aus der Perspektive einer jüdischen Bürgerin authentisch wiedergibt, dass das Ausmaß und die Hintergründe der Verfolgung teilweise nicht oder erst spät erkannt wurden [Dokument 12] . Frau Meta Berger beschwert sich darüber, wie sie und ihr Mann behandelt werden, obwohl dieser preussischer Beamter war, beide Söhne Soldaten sind und sie in einer Mischeehe leben würden.
 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje 
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Ja
Dokumente
Legacy-ID
1005
Reihenfolge
10

180 Marburg 4826: Judenangelegenheiten 1941 - 1947

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Titelbild: Auszug aus Blatt 65v  

Die Akte "180 Marburg, Nr. 4826: Judenangelegenheiten 1941 - 1947" umfasst ca. 115 Dokumente, von denen ein guter Teil in diesem Ausstellungsraum in digitalisierter Form vorliegt (besonders ausführlich: der Fall Wetterau).

Die Akte dokumentiert primär den Schriftverkehr zwischen der Geheimen Staatspolizei, den Landräten und Bürgermeistern. Ein großer Teil der Dokumente befasst sich mit Anträgen zur Ausbürgerung , bzw. Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft von jüdischen Bürgern: Die Geheime Staatspolizei, Staatspolizeistelle Kassel, fordert persönliche Daten vom Landrat an, um zu prüfen, ob betreffende jüdische Person dem Reichs- und Preußischen Minister des Innern zur Ausbürgerung "vorgeschlagen" werden kann, bzw. zur Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft. Die Daten werden vom Landrat erhoben und an die Gestapo gesandt. Hier wurden beispielhafte Anträge erfasst, die einen Eindruck über den Wortlaut und Inhalt der Untersuchungen geben sollen. Das Frageraster enthält folgende Punkte:
Staatsangehörigkeit, Konfession, Lebenslauf, Politische Betätigung (vor und nach dem 30.01.1933), Angabe der Vermögenswerte, politische Einstellungen, Vorstrafen, Familie, sowie das mögliche Abonnement marxistischer Presse o.ä. Das Erkenntnisinteresse der Gestapo geht soweit, dass auch Daten über Familienangehörige explizit nachgefragt werden.

Weitere Dokumente beleuchten verschiedene Facetten von "Judenangelegenheiten". Ein Bericht der Gestapo ordnet die Festnahme der Juden Moses Schirling, Louis Israel Höxster, sowie Jeanette Sara Stern an. Diese stünden in zu enger Verbindung "mit den deutschen Volksgenossen". Sie sollen daher der Landesarbeitsanstalt Breitenau zugeführt werden.

Ein anderes Dokument bezieht sich auf die staatspolizeiliche Sicherstellung jüdischen Vermögens. In diesem Zusammenhang steht auch die Abgabe jüdischer Kleidungsstücke, Altkleider, Spinnstoffe und Pelze von 1942. Die Durchführung und Organisation obliegt dem Bevollmächtigten der Juden in Kassel, Hans Isreal Oppenheim.
Ein Schriftstück zeigt das Schreiben des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend die "Entjudung des nicht land- oder forstwirtschaftliche genutzen Grundbesitzes."

Ferner dokumentiert diese Akte auch die Ausgrenzung der Juden aus der Gesellschaft. In diesem Fall betrifft dies das Verbot an Juden, sich von deutschen Friseuren bedienen zu lassen.    

Zur genauen Erfassung deutsch-jüdischer Mischehen wendet sich die Gestapo an die Landräte. In diesem Zusammenhang steht der "Fall Wetterau". Der Gendarmeriebeamte Hans Wetterau heiratete die "Vollblutjüdin" Ida Sara(h) Wetterau, geb. Kaiser. Dieser Fall schildert exemplarisch die Bandbreite der Judenverfolung: Die Jüdin Sara Wetterau stünde in zu engem Kontakt mit der deutschen Bevölkerung. Ihr Verhalten und Auftreten in der Öffentlichkeit sei zu dreist. Zahlreiche Deutsche würden sich mitschuldig machen. Sie habe negativen Einfluss auf ihren Ehemann, der ehemals ein aktives Mitglied der NSDAP gewesen sei, bereits schon vor der Machtergreifung. Auf Grund dieser Vergehen müsse sie in ein Konzentrationslager eingewiesen werden (Dieser Antrag wird abgelehnt). Ein Ausspruch aus einem Schreiben der NSDAP Ortsgruppe Lohen war titelgebend  für das Buch "mit Rumpf und Stumpf ausrotten .. Zur Geschichte der Juden in Marburg und Umgebung nach 1933" von Günther Rehme und Konstantin Haase 1.

 

1. Günther Rehme/Konstantin Haase: mit Rumpf und Stumpf ausrotten ... Zur Geschichte der Juden in Marburg und Umgebung nach 1933, Marburger Stadtschriften zur Geschichte und Kultur 6., Marburg 1982.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann

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180 Marburg 4827: Inschutzhaftnahme von Juden 1938-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
Die Akte 180 Marburg 4827 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Landrats in Marburg von 1938-1939. Thematischer Schwerpunkt der Akte ist die sogenannte "Inschutzhaftnahme von Juden", eine euphemistische Begrifflichkeit für die repressive Praxis nach den Novemberpogromen gegenüber männlichen jüdischen Bürgern. Desweiteren beinhaltet die Akte Dokumente zu den Novemberpogromen von 1938, welche eine Chronologie der Ereignisse und die Reaktion der gleichgeschalteten Behörden offenlegen.
Die Chronologie der "Ausschreitungen" ist nicht unumstritten. Wolf-Arno Kropat vertritt die These, das die im nordhessischen Raum und speziell in Kassel bereits am Abend des 7. November stattfanden Ereignisse als Vorläufer  weiterer Pogrome zu bewerten sind [1]. Ein Bezug zu dem Attenttat in Paris ist laut Kropat in dem einzigen schriftlichen Beleg zu dem Ereignis, einem Bericht aus der privatdienstlichen Korresponenz des Chefs der Reichskanzlei Lammers, nicht zu finden. Desweiteren wurden in drei kurhessischen Städten, darunter Marburg, die Vorbereitungen für die Pogrome am 9. und 10. November nachweislich so früh begonnen, dass sie den offiziellen, nach der Goebbelsrede aus München übermittelten Befehlen zuvorkamen [2].
Der erste Hinweis auf mögliche Ausschreitungen in dieser Akte ist die Notiz zu einem Gespräch des Landrats mit der Polizei vom 8. November 1938 [Dokument 2], aufgrund des Attentats in Paris solle in Marburg auf Ausschreitungen geachtet werden. Weitere Telegramme und Funksprüche vom Regierungspräsidenten und der Staatspolizei beschreiben die sich zuspitzende Lage und das Verhalten von "Partei" und Polizei [Dokument 3] [Dokument 4.3]. Die Polizei bekam Anweisungen, sich im Hintergrund zu halten und lediglich einzugreifen, falls "deutsches Leben und Eigentum" gefährdet sind [Dokument 4.2] , ansonsten seien alle Maßnahmen der Partei zu unterstützen. Mit "Partei" sind in diesem Fall zumeist SA-Truppen gemeint, welche bei der Durchführung des Pogroms, also bei Zerstörung von Gebäuden und Gewalttätigkeiten gegenüber Personen, tonangebend waren.
Die "Schutzhaft" der nach der Ausschreitungen festgenommenen Personen wurde durch bestimmte Richtlinien definiert, welche auch Kriterien zur Freilassung festgelegten [Dokument 8] . Dieser Katalog sah eine Freilassung für Alte, sehr Junge, mit "Frontkämpfereigenschaft" Versehene, Kranke oder Auswanderungswillige vor, viele Eingaben aus der Bevölkerung berufen sich auf eines dieser Entlassungskriterien [Dokument 11.0] [Dokument 19.0] .
Nach den "Ausschreitungen" folgt eine bürokratische Bestandsaufnahme aller Schäden und Vorgänge. Die darauf folgenden "Handlungsanweisungen" von Gestapo und Regierungspräsident sind programmatisch für den Umgang mit den Zerstörungen aber auch für das steigende Interesse an sogenannten "jüdischen Sachwerten" [Dokument 13] . 

 
Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje
 
[1] Kropat, Wolf-Arno, Reichskristallnacht, Wiesbaden 1997, S. 56
[2] ebd., S. 74
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180 Marburg 4830: Verhandlungen über die dritte Judenevakuierung aus Marburg 1942-1944

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

In diesem Ausstellungsraum sind Dokumente aus der Landratsamts- akte 180 Marburg 4830 zu sehen, welche fast vollständig auf- genommen wurde und Schrift- wechsel des Landrats in Marburg umfasst. Dieser gibt insbesondere über die Vorbereitungen der am 6. September 1942 erfolgten Deportation aus dem Landkreis Marburg Auskunft. Dabei handelt es sich um die dritte und letzte Deportation aus dem Landkreis Marburg, die über Kassel nach Theresienstadt führte [1].

Die Vorbereitungen zu dieser Deportation lassen sich anhand der Dokumente auf verschiedenen Ebenen nachvollziehen. Zum einen gibt es für den Regierungsbezirk Kassel zwei Rundverfügungen von Lüdcke von der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August und 28. August 1942, in denen u. a. Angaben zum Umfang des Gepäcks und zum Fahrplan sowie eine Namensliste der zu deportierenden Juden enthalten sind (Dokumente 3, 3.1, 5). Des Weiteren richtet der Landrat in Marburg zwei Verfügungen vom 28. August und 30. August 1942 an die Bürgermeister, in welchen er die Informationen aus den oben genannten Rundverfügungen weitergibt (Dokumente 4, 6). Schließlich wird die kommunale Ebene dadurch erfasst, dass die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden dem Landrat in Marburg Bericht erstatten, inwieweit die Vorgaben umgesetzt worden seien (Dokumente 6.1, 6.2, 6.3, 6.4, 6.5, 6.6, 6.7, 6.8, 6.9).

Des Weiteren geben die Dokumente nicht nur Auskunft über die Vorbereitungen zur dritten Deportation, sondern der Landrat in Marburg bestätigt auch der Staatspolizeistelle Kassel in einem Schreiben vom 7. September 1942, dass die Deportation reibungslos verlaufen sei (Dokument 7).

Darüber hinaus ist zu erwähnen, dass vier Dokumente in diesem Ausstellungsraum die zwangsweise Umsiedlung von jüdischen Familien aus Schweinsberg und Mardorf nach Rauischholzhausen im August 1942, kurz vor der letzten Deportation, thematisieren (Dokumente 1.0, 1.1, 2.0, 2.1). Infolge dieser Ghettoisierung lebten im Landkreis Marburg Juden nur noch in Rauischholzhausen und Roth.

Insgesamt ermöglichen die Dokumente v. a. einen Einblick in die Planungen zu der Deportation am 6. September 1942 aus dem Landkreis Marburg. Weitere Dokumente zu allen drei Deportationen finden sich in dem Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Marburg 3593 mit dem Titel "Juden und Emigranten Bd. 3 1934-1943" (Einführung in den Ausstellungsraum mit Dokumenten aus der Akte 180 Marburg 3593).

 Bearbeitet von Katrin Rack

 

[1] Für Angaben zu den drei Deportationen vgl. Händler-Lachmann, Barbara, Händler, Harald, Schütt, Ulrich, Purim, Purim, ihr liebe Leut, wißt ihr was Purim bedeut? Jüdisches Leben im Landkreis Marburg im 20. Jahrhundert, Marburg 1995, S. 227.

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180 Marburg 4831: Israelische Totenhöfe im Landkreis Marburg 1940 - 1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Mit der Verordnung des Regierungspräsidenten in Kassel vom 15. Juni 1940  (http://www.digam.net/?dok=7868), wurde ein administrativer Prozess in die Wege geleitet, der die bereits erfolgte Ghettoisierung der lebenden Juden auch auf die Toten ausdehnte. Dafür wurden im Landkreis Marburg die vorhandenen jüdischen Friedhöfe erfasst (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und bis auf einen Sammelfriedhof in Marburg (http://www.digam.net/?dok=7887) ausnahmslos polizeilich geschlossen (http://www.digam.net/?dok=7922).
Dieser behördliche Vorgang, angefangen beim Regierungspräsidenten in Kassel über den Landrat in Marburg bis hin zu den einzelnen Bürgermeistern und Gendarmeriestellen der jeweiligen Gemeinden (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 4) ist gekennzeichnet durch seinen pragmatischen Wortlaut. Entweder bietet sich die Schließung eines jüdischen Friedhofes u.a. aufgrund der geringen Zahl jüdischer Familien an (http://www.digam.net/?dok=7899 Bl. 12) oder es bestehen vermeintliche Gründe für eine Verwendung für landwirtschaftliche Zwecke .
In diesem Zusammenhang werden zwei neue Begriffe eingeführt, die zur "Versachlichung" des Vorganges entscheidend beitragen: "Totenhöfe" (http://www.digam.net/?dok=7906 Bl. 5) und "Säkularisation" (http://www.digam.net/?dok=7919 Bl. 34). Der erstgenannte Begriff nimmt nicht nur eine Abgrenzung zur entsprechenden Wortbedeutung in der christlichen Bestattungskultur vor, sondern bietet auch den Vorteil mit den Toten aus ganz pragmatischen Gründen umgehen zu können (http://www.digam.net/?dok=7928 Bl. 50), ohne deren "Frieden" zu stören.
Mit dem Begriff "Säkularisation" wird dieser Vorgang in eine Reihe historisch - politischer Entscheidungen gestellt, die das Ende einer über Jahrhunderte gewachsenen kirchlichen Tradition und den Beginn einer neuen Zeit bedeuteten.
Für die jüdischen Friedhöfe im Landkreis Marburg bedeutete es größtenteils den Übergang in das Gemeindeeigentum und die Nutzung für landwirtschaftliche Zwecke.
Besiegelt wird das Ende von dieser Form jüdischer Kultur im Landkreis Marburg durch die "Sicherstellung" geeigneter Grabsteine für wissenschaftliche und geschichtliche Zwecke ( http://www.digam.net/?dok=7932).

 

 

Bearbeitet von Marcel Reck 

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180 Marburg 4837: Unterhaltung jüdischer Kultstätten im Kreis 1922-1946

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente in diesem Ausstellungsraum sind der Landratsamtsakte 180 Marburg 4837 entnommen. Es handelt sich bei den ausgewählten Dokumenten um Schriftwechsel des Landrats aus den Jahren 1938-1946, die sich v. a. auf den Umgang mit Synagogen, jüdischen Betsälen und Friedhöfen sowie Häusern in jüdischem Besitz nach der Reichspogromnacht beziehen. Der Landrat in Marburg trat in diesem Zusammenhang als mittlere Instanz zwischen dem Regierungspräsidenten in Kassel und den Bürgermeistern des Landkreises auf. Beispielsweise verfügte der Regierungspräsident in Kassel in einem Schreiben vom 17. Oktober 1939, dass ihm über den Zustand von Synagogen, jüdischen Betsälen und Friedhöfen Bericht erstattet werde (Dokument 3). Dieses Schreiben leitete der Landrat in Marburg an die Bürgermeister weiter, deren Antwortschreiben (Dokumente 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.5) er in seinem Schreiben vom 25. November 1939 im Ergebnis zusammengefasst dem Regierungspräsidenten sendete (Dokument 3.6). Dieser Schriftwechsel findet sich in seinem ganzen Umfang in diesem Ausstellungsraum wieder, da er ungefähr ein Jahr nach der Reichspogromnacht einen Einblick in das Ausmaß der Zerstörung jüdischen gemeinschaftlichen Lebens und Besitzes im Landkreis Marburg gewährt sowie ggf. die weitere Nutzung durch die Nationalsozialisten dokumentiert. Zudem gibt eine Aufstellung vom 28. Mai 1946 einen Überblick über die im Landkreis Marburg vorhanden gewesenen und noch vorhandenen Synagogen, Betsäle und jüdischen Friedhöfe nach dem Ende der nationalsozialistischen Herrschaft (Dokument 7.1).

Des Weiteren umfasst dieser Ausstellungsraum mehrere Schreiben aus den Jahren 1941 und 1942 zum Verkauf des Hauses von David Strauss in Kirchhain, um anhand eines Beispiels zu zeigen wie die „Arisierung“ jüdischen Besitzes verlaufen konnte (Dokumente 6, 6.1, 6.2, 6.3, 6.4).

Wenngleich im Rahmen dieser Einführung nicht alle Dokumente vorgestellt werden konnten, decken die bisher genannten Dokumente zwei zentrale Bereiche dieses Ausstellungsraums ab.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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15

180 Wildungen 1231: Landwirtschaftlich und forstwirtschaftlich genutzter Grundbesitz von Juden 1938-1941

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

In diesem Ausstellungsraum ist eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Wildungen 1231 zu sehen. Es handelt sich um Schriftwechsel des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen, der einen Einblick in den Enteignungs- und Aneignungsprozess jüdischen Grundbesitzes in den Jahren 1938-1940 gewährt.

Der überwiegende Teil der Dokumente sind Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel und des Reichswirtschaftsministers, die u. a. an den Landrat in Bad Wildungen weitergeleitet wurden. Darin werden beispielsweise Preise und „Ausgleichszahlungen“ für jüdischen Grundbesitz thematisiert (Dokumente 4, 5). Des Weiteren ist der Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens" vom 6. Februar 1939 zu nennen (Dokument 3).

Um darüber hinaus die Kreisebene zu berücksichtigen, wurde ein Schreiben des Landrats an die Bürgermeister des Kreises vom 21. November 1938 aufgenommen, in dem dieser um eine Aufstellung der land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke im Eigentum von Juden deutscher Staatsangehörigkeit bittet (Dokument 1). Zudem wurde exemplarisch das Antwortschreiben des Bürgermeisters von Freienhagen vom 23. November 1938 ausgewählt (Dokument 1.1).

Insgesamt wurde mehrheitlich die Reichs- und Bezirksebene berücksichtigt, wobei einzelne Dokumente das Geschehen auf der Kreisebene wiedergeben.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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40

180 Wildungen 1234: Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung 1938-1941

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Dieser Ausstellungsraum enthält eine Auswahl an Dokumenten aus der Landratsamtsakte 180 Wildungen 1234, welche den Schriftwechsel des Landrats des Kreises der Eder in Bad Wildungen aus den Jahren 1938-1941 zu Zwangsmaßnahmen gegen die jüdische Bevölkerung enthält. Einige ausgewählte Dokumente sollen im Folgenden exemplarisch vorgestellt werden.

Schreiben von Reichsministern, die u. a. an den Landrat in Bad Wildungen weitergeleitet wurden, zeigen wie wenige Monate vor der Reichspogromnacht und danach die Juden umfassend gesellschaftlich isoliert und entrechtet wurden. Der Reichsminister des Innern verbot beispielsweise in einem vertraulichen Schreiben vom 11. Oktober 1938 die Annahme jüdischer Schenkungen durch öffentliche Einrichtungen (Dokument 2). In einem vertraulichen Schreiben des Reichsverkehrsministers vom 22. Februar 1939 wird die Einziehung der Führerscheine, Kraftfahrzeugscheine und Anhängerscheine von Juden bestimmt (Dokument 4). Des Weiteren sind in diesem Ausstellungsraum mehrere Schreiben des Reichswirtschaftsministers zu sehen, in denen u. a. die weitere Betätigung von jüdischen Friseuren und Bestattungsunternehmern verfügt wird, um nichtjüdischen Gewerbetreibenden in diesen Branchen den Kontakt mit Juden nicht zuzumuten (Dokument 9).

Neben diesen Schreiben, die die Reichsebene betrafen, ist unter den ausgewählten Dokumenten auch ein Schreiben der Staatspolizeistelle in Kassel vom 17. September 1939, in dem für Juden die Zuweisung besonderer Lebensmittelgeschäfte angeordnet wurde (Dokument 10). Darüber hinaus lässt sich die Kreisebene dadurch erfassen, dass der Landrat des Kreises der Eder in Bad Wildungen auf das Schreiben der Staatspolizeistelle am 6. Oktober 1939 antwortet, zu welchen Lebensmittelgeschäften und Uhrzeiten Juden einkaufen gehen dürfen (Dokument 10.1).

Insgesamt lässt sich die gesellschaftliche Isolierung und Entrechtung ausschnittsweise anhand der ausgewählten Dokumente auf Reichs-, Bezirks-, und Kreisebene nachvollziehen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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41

180 Wolfhagen 2258: Ein- und Auswanderungswesen 1926-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Dieser Ausstellungsraum enthält Dokumente aus der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2258 mit dem Titel "Ein- und Auswanderungswesen (v. a. allgemeine Verfügungen, Flüchtlinge, Auswanderungsberatung und -werbung, Rückwanderung aus abgetrennten Ostgebieten, Emigration aus dem Kreise) 1926-1939". Darin befinden sich Dokumente zum Thema "Auswanderungswesen" im Allgemeinen sowie Rückwanderungen und Emigration in der Zeit von 1933 bis 1939. Dabei geht es nicht nur um die jüdische Bevölkerung, sondern auch um deutsche Staatsangehörige, die den Versuch unternahmen, wieder im deutschen Reich Fuß zu fassen.
Als "Emigranten" galten nach nationalsozialistischer Auffassung „alle Personen […], die das Reich nach der nationalsozialistischen Erhebung aus politischen Gründen verlassen haben, und zwar sowohl Arier wie Nichtarier. Bei Nichtariern kann grundsätzlich unterstellt werden, dass sie aus politischen Gründen ausgewandert sind, auch wenn sie angeben, sie hätten sich im Ausland eine neue Existenz gründen wollen. Männliche Emigranten werden in das Konzentrationslager Dachau eingewiesen; zurückkehrende Frauen kommen in das Konzentrationslager Moringen.“ [1]
Die aus dieser Akte exemplarisch ausgewählten Dokumente veranschaulichen unter anderem den harten Umgang der Nationalsozialisten mit zurückkehrenden "Emigranten". Besonders in der Anfangszeit des nationalsozialistischen Regimes kehrten viele aus dem Ausland zurück, die es nicht schafften, sich dort eine Existenz aufzubauen. So verloren etwa auch deutsche Reichsangehörige ihren Anspruch auf Rentenzahlungen, wenn sie das Reichsgebiet verließen. Davon zeugt eine Anordnung der Staatspolizeistelle Kassel vom 12. Dezember 1934 (Dokument 3). Während es allerdings für deutsche Staatsangehörige noch die Möglichkeit gab, legal zurückzuwandern, war dies für die Juden und andere „Staatsfeinde“ schon bald nicht mehr möglich. Davon berichtet zum Beispiel eine Verordnung des Preußischen Ministerpräsidenten vom 15. Januar 1934 (Dokument 6). Um eine rigorose Überwachung dieser Migrationsbewegungen möglich zu machen, wurden unter anderem Listen erstellt, die nicht nur die ausgewanderten Personen erfassen (Dokument 7), sondern auch solche, die nach einem Aufenthalt im Ausland wieder zurückgekehrt sind (Dokument 8). Dies kann in dieser Akte am regionalen Beispiel Wolfhagen nachgelesen werden.

                                                                                                                               Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Benz, Die Juden in Deutschland 1933-1945, Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft, München 1988, S.498

 

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43

180 Wolfhagen 2312: Jüdische Gewerbebetriebe sowie Beschlagnahmung jüdischen Eigentums, Plünderungen im Zuge der Judenpogrome des Jahres 1938, 1934-1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die in diesem Ausstellungsraum enthaltenen Dokumente stammen aus der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2312: Überwachung der Juden und ihrer Gewerbebetriebe sowie Beschlagnahmung jüdischen Eigentums, Untersuchungen über die Plünderungen im Zuge der Judenpogrome des Jahres 1938,  1934-1938.  Die Akte enthält Schriften aus der Zeit von 1934 bis 1938 (1939), welche Dokumente zur Judenverfolgung im Allgemeinen und den Plünderungen im Rahmen der Reichspogromnacht enthält. Anhand einiger ausgewählter Dokumente sollen diese Themenbereiche exemplarisch dargestellt werden.
So berichtet ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers von Dezember 1934 von geplanten Boykott-Aktionen gegen jüdische Geschäfte zu Weihnachten (Dokument 2). Darin heißt es, diese Aktionen gingen nicht überein mit dem „Gesetz zur Wiederherstellung des Beamtentums“ und seien aufgrund ihres Wirtschaftschädigenden Charakters nicht zulässig. Die Angst vor einer ausländischen Kritik der deutschen antijüdischen Politik spiegelt sich in den Bestimmungen zur Aufstellung antisemitischer Schilder und Tafeln wider. Die Staatspolizeistelle Kassel warnt so im Jahr 1936 vor einer Aufstellung von provokativen Tafeln besonders mit Hinblick auf der in dem Jahr stattfindenden Olympiade (Dokument 9).
Mit dem Erlass der Nürnberger Gesetze vom 15. September 1935 und den Reichsbürgergesetzen vom 14.November 1935 erreichte die Diskriminierung der Juden einen neuen Höhepunkt, was sich anhand dieser Akte auch auf Bezirksebene dokumentieren lässt. So berichtet die Staatspolizeistelle Kassel am 27.09.1935 von dem Verbot des außerehelichen Verkehrs zwischen Juden und deutschen Staatsangehörigen (Dokument 4). Ebenfalls von der Staatspolizeistelle Kassel stammt ein Schreiben vom Juni 1937, wonach die Mitgliedschaft im Paulus-Bund fortan nur noch „Mischlingen ersten und zweiten Grades“ erlaubt sei (Dokument 13).
Die Hetzkampagne gegen die Juden gipfelte im Jahre 1938 mit der Reichspogromnacht. Die in dieser Akte enthaltenen Dokumente lassen unter anderem erkennen, welche Schritte nach diesem Gewaltakt gegen die jüdische Bevölkerung unternommen wurde. So verfügt zum Beispiel die Gestapo Kassel am 19.11.1938, dass Plünderer festzunehmen und dem Haftrichter vorzuführen sind (Dokument 17). Das Beispiel der Jüdin Rosa Hiersteiner aus Wolfhagen veranschaulicht die dramatischen Auswirkungen dieser Plünderungen auf einzelne Personen (Dokument 21.3).
Aus dem Jahr 1939 stammt eine Verfügung des Beauftragten für den Vierjahresplan Hermann Göring, wonach die jüdischen Bürger gezwungen wurden, Gold, Juwelen, Platin und Perlen dem Staat zum "Ankauf anzubieten", weshalb eine Zentralstelle für den Ankauf und die Verwertung von Juwelen und Edelmetallen gegründet wurde. Deren Ziel war es, "die aus Judenbesitz stammenden Juwelen und Gegenstände aus Gold, Platin und Silber zu erfassen und durch deren Verwertung zur Beschaffung der für staatspolitische und kriegswichtige Aufgaben notwendigen Devisen und Goldreserven beizutragen" [1]. Auf die Verordnung Görings wird auch in dieser Akte eingegangen und die jeweiligen Bestimmungen festgehalten (Dokument 25).
Weiterhin gewährt diese Akte teilweise Einblick in die Zwangsausweisung der Juden aus dem deutschen Reich. Das Dokument zum Transport jüdischer Kinder ins europäische Ausland von 1938 beweist, dass die „Auswanderung“ keineswegs immer freiwillig gewesen ist und von oberster Stelle gelenkt wurden (Dokument 19). Darüber hinaus ist dieses Dokument ein Hinweis darauf, dass nach der Reichspogromnacht und nach dem Anschluss Österreichs an Deutschland die Gestapo immer brutaler bei dem Versuch vorging, Juden zum Auswandern zu bewegen. Aus "mittelbarem Zwang" wurde somit "Anwendung unmittelbarer Gewalt" [2]. Aus diesem Dokument geht auch hervor, dass England gerade nach der Reichspogromnacht viele Juden, darunter ganz besonders die Kinder, im Land aufnahm und dadurch tausenden das Leben retten konnte [3].

                                                                                                                                Bearbeitet von Anne Lammers

 

[1] Benz, Wolfgang (Hg.), Die Juden in Deutschland 1933-1945. Leben unter nationalsozialistischer Herrschaft, München 1988, S. 277.

[2] Kropart, Wolf-Arno, Kristallnacht in Hessen. Der Judenpogrom vom November 1938, Wiesbaden 1988, S.18.

[3] Benz, Wolfgang, Der Holocaust, München 1995, S. 32.

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1007
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44

180 Wolfhagen 2313: Anmeldung jüdischen Vermögens und Ausschaltung der Juden aus dem Wirtschaftsleben, Veräußerung jüdischen Grundbesitzes 1938-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, sind der Landratsamtsakte 180 Wolfhagen 2313 entnommen. Diese beschäftigen sich mit der Durchführung von Verordnungen, die den Ausschluss der Juden im Bereich der Wirtschaft und die Aneignung jüdischen Besitzes in den Jahren 1938 und 1939 zum Ziel hatten.

Zum einen werden durch die ausgewählten Dokumente die gesetzlichen Bestimmungen erfasst. Es handelt sich um die Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring und des Reichsminister des Innern Frick zur „Anmeldung und Bewertung jüdischen Vermögens“ vom 26. April 1938 (Dokument 1), die Verordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan Göring zur „Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben“ vom 12. November 1938 (Dokument 2) sowie die Verordnung des Reichswirtschaftsministers Walther Funk und des Reichsministers des Innern Frick über den „Einsatz jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 (Dokument 5).

Darüber hinaus stellen Schreiben, die die Bezirks- und Kreisebene abdecken, dar, wie die zwangsweise Veräußerung jüdischen Grundbesitzes im Einzelnen durchgeführt wurde. Exemplarisch kann eine Mitteilung des Finanzamts Wolfhagen an den Landrat in Wolfhagen vom 6. Januar 1939 genannt werden, in der der Vollzug einer Grundstücksveräußerung deutlich wird (Dokument 8).

Insofern gibt dieser Ausstellungsraum einen Einblick, wie gesetzliche Bestimmungen umgesetzt wurden.

 Bearbeitet von Katrin Rack

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45

274 Kassel Bd 73 [Bebra]

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
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95

274 Marburg 125 Bd 1 Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 1

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "StAM 274 Marburg, Bd. 1 - Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptake Teil 1" beschäftigt sich hauptsächlich mit der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Universtitätsstraße im Zuge der Reichspogromnacht vom 09./10 November 1938. Schon kurz nach dem Brand der Synagoge ermittelte die Polizei gegen die Täter. Die Ermittlungen endeteten jedoch mit dem Vermerk des Marburger Oberstaatsanwaltes Lautz am 11. Januar 1940: "Einstellung. Täter nicht ermittelt." Auf dem gleichen Dokument folgt dann der handschriftliche Vermerk des neuen Oberstaatsanwaltes Hadding vom 14. Dezember 1945, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.

Der Hauptverdächtige ist hierbei Hans Steih. Steih war zum Zeitpunkt der Brandstiftung Sturmführer der SA und gilt dem Gericht als die zentrale Figur des Verbrechens. In zahlreichen Aussagen gibt er immer wieder zu Protokoll, dass er an der Brandlegung nicht beteiligt gewesen sei. Er räumt jedoch ein, dass er den Befehl zur Brandstiftung von Standartenführer Stollberg erhalten habe und sich dieser Anweisung nicht habe widersetzen können. So sei er an der Organisation beteiligt gewesen, nicht aber an der direkten Durchführung. Im Zuge des Verfahrens werden die Voruntersuchungen ausgeweitet: Neben dem Hauptverdächtigen Steih werden nun auch Paul Piskator, Friedrich Groos, Heinrich Völker und Otto Spengler angeklagt. Auch in der Öffentlichkeit besteht ein Interesse an der Aufklärung des Synagogenbrandes, wie ein Leserbrief Ende September 1946 und die entsprechende Reaktion der Oberstaatsanwaltschaft zeigen.

Die Oberstaatsanwaltschaft rekapituliert die Geschehnisse vom 08. bis zum 10. November 1938 bezüglich der Täterschaft Hans Steihs und anderer. Die Angeklagten Steih, Völker, Groos, Piskator und Spengler hätten sich des schweren Hausfriedensbruchs, des Landfriedensbruchs und der Brandstiftung, begangen in Idealkonkurrenz, schuldig gemacht. Die Akte dokumentiert die komplette Hauptverhandlung: von den Voruntersuchungen, den Zeugenaussagen, der Anklageschrift, dem Urteil, bis hin zu den Revisionsanträgen seitens der Rechtsanwäte der Angeklagten und auch seitens der Oberstaatsanwaltschaft. Hans Steih erhält als Strafe 3 Jahre Zuchthaus. Friedrich Gross wird zu einem Jahr und 6 Monaten und Paul Piskator zu 1 Jahr verurteilt. Heinrich Völker und Otto Spengler werden freigesprochen.

Im weiteren Verlauf finden Ermittlungen gegen Kurt Stollberg statt und 1950 wird ein Verfahren gegen ihn aufgenommen.

 

Bearbeitet von Jan Klingelhöfer, Marcel Reck und Christian Siekmann 

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80

274 Marburg 125 Bd 2 Synagogenbrandstiftung 1938, Hauptakte Teil 2

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Pogromnacht 1938 in Hessen
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Die Akte "StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 2" befasst sich unter anderem mit der Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih als Hauptbeschuldigten wegen Brandstiftung an der Marburger Synagoge im November 1938. Die große Strafkammer des Landgerichts Marburg spricht am 16. September 1952 das Urteil. 
Das Urteil vom 21. November 1947 (StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 1) wird aufgehoben, soweit es den Angeklagten Hans Steih betrifft. Steih wird wegen Aufforderung zu schwerer Brandstiftung an der Marburger Synagoge, in Tateinheit mit der Aufforderung zu schwerem Landfriedensbruch in einem Fall und wegen einfachem Landfriedensbruch in Tateinheit mit schwerem Hausfriedensbruch, zu einer Gefängnisstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten verurteilt. Auf dieses Strafmaß wird die schon vorher verbüßte Strafe angerechnet.

 

Bearbeitet von Marcel Reck und Christian Siekmann

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1135
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81

274 Marburg 125 Bd 3 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 1

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "StAM 274 Marburg, Band 3 - Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 1" befasst sich, wie die vorangehenden Akten, mit der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938. Die Akte dokumentiert die Strafsache gegen den Schneidermeister Hans Steih wegen Landfriedensbruchs bei dem Landgericht Marburg, größtenteils den Schriftverkehr zwischen der Oberstaatsanwaltschaft Marburg mit dem hessischen Minister der Justiz. Die Akte enthält die Anklageschrift gegen Hans Steih, Friedrich Groos, Paul Piskator, Heinrich Völker und Otto Spengler und diesbezüglich eingelegten Revisionen seitens der Rechtsanwälte. Ferner enthält sie, im Zuge der Verteidigung Steihs, den Bericht selbigen über seinen Aufenthalt im Internierungslager. Auch finden sich unter den Schriftstücken Schreiben des ehemaligen Marburger Oberstaatsanwaltes Lautz, welche sich zeitnah mit der Brandstiftung an der Synagoge beschäftigen und die polizeiliche "Aufarbeitung" (mit dem fast obligatorischem Vermerk "Täter nicht zu ermitteln gewesen") von 1938 ein wenig beleuchten,

In den Dokumenten erscheint die "Jewish Restitution Successor Organization", die Nachfolge-Organisation ehedem jüdischer Gemeinden, welche sich ebenfalls mit der Aufarbeitung der NS-Verbrechen beschäftigt.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann 

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1136
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82

274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Pogromnacht 1938 in Hessen
274 Marburg 125 Bd 4.1 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte 2

Aus der Akte "StAM 274 Marburg, Nr. 125, Bd. 4.1" und der Unterakte "Gruppe IV, Archiv Nr. 5878" wurden unter anderem einige Zeugenaussagen (Friedrich Groos, Hans Schneider, Nikolaus Kleinhenn und Paul Penzler) zu der Brandstiftung an der Marburger Synagoge in der Nacht vom 09. auf den 10. November 1938 in digitalisierter Form aufgenommen, in denen Indizien für eine Beteiligung Hans Steihs erkennbar sind.
Des Weiteren wurde der Bericht Hans Steihs "Mein Leben im Internierungslager " vom 12. Mai 1948 aufgenommen, in dem er unter anderem schildert, dass er nichts mit der Synagogenbrandstiftung zu tun hätte.

Bearbeiten von Christian Siekmann 

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1137
Reihenfolge
83

274 Marburg 125 Bd 4.2 Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte: SA-Führer-Personal-Vorgang Hans Steih

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte "StAM 274 Marburg 125, Bd. 4.2 - Synagogenbrandstiftung 1938, Nebenakte: SA-Führer-Personal-Vorgang Hans Steih" enthält zahlreiche Dokumente, welche die Karriere Hans Steihs innerhalb der SA dokumentieren.

Auszugsweise stellt diese Akte die Karriere Hans Steihs innerhalb der SA dar. Sie enthält Ausweise, Lebenslauf, Personalbeschreibungen und Beurteilungen über Hans Steih und dessen psychischen und physischen Eigenschaften und inwiefern er für eine führende Position innerhalb der SA geeignet ist.

Steih wurde am 07. Januar 1937 zum Führer des Sturmes 3/J 11 a, SA-Brigade 48 Hessen, Standarte J 11 ernannt und schließlich am 31. August 1944 zur Beförderung zum Hauptsturmführer vorgeschlagen.

SA-Sturmführer Hans Steih war 1947 Hauptbeschuldigter im Prozess der Synagogenbrandstiftung in Marburg.

 

Bearbeitet von Christian Siekmann 

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1138
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84

274 Marburg 26 Bd. 1 Synagogenbrandstiftung 1938, Verfahren Stollberg 1950

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Dokumentation der Strafsache gegen Kurt Stollberg (LG Marburg, 1950) wegen "Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch u.a." im Zusammenhang der Synagogenbrandstiftung in Marburg am 9./10. November 1938 ist in Vorbereitung.

Mit den Urteilen gegen Hans Steih, Friedrich Groos und Paul Piscator aus der Verhandlung  vom 21.11.1947 sowie der Revisionsverhandlung vom 8.12.1948 war die justizielle Aufarbeitung der Synagogenbrandstiftung zunächst abgeschlossen, obwohl in diesen Verhandlungen immer wieder auch andere maßgebliche Beteiligte genannt worden waren, deren Aufenthalt aber durch die Folgen des Krieges nicht bekannt war. Erst als die Ehefrau und die Tochter des Hauptverurteilten Steih die Justiz 1949 darauf aufmerksam machten, dass sowohl der frühere SA-Mann Heinrich Peilstöcker als auch vor allem der frühere Führer der SA-Standarte 11 Kurt Stollberg inzwischen aus der Kriegsgefangenschaft entlassen waren, begannen erneute Ermittlungen. Diese Ermittlungen führten zur Anklageerhebung gegen Peilstöcker und Stollberg und zu einer weiteren Verhandlung wegen der Brandstiftung vor dem Landgericht Marburg am 8. und 11. August 1950.

Am 11. August 1950 wird folgendes Urteil gesprochen:

Der Angeklagte Stollberg wird wegen Anstiftung zum schweren Landfriedensbruch in Tateinheit  mit Aufforderung zur schweren Brandstiftung zu einem Jahr sechs Monaten Gefängnis verurteilt.

Der Angeklagte Peilstöcker wird freigesprochen.

Sowohl Stollberg als auch die Staatsanwaltschaft legten Revision gegen das Urteil ein. Die Revisionen wurden am 6. Juni 1951 vom OLG Frankfurt verworfen, das Urteil wurde rechtskräftig. Stollberg trat am 21.7.1952 seine Haft an und verbüßte ein Jahr, der Rest wurde auf dem Gnadenweg zur Bewährung ausgesetzt.

Auf Grund der Beweisaufnahme und der Urteile im Stollberg-Verfahren wurde das Verfahren gegen Hans Steih, der bereits fast zwei Jahre seiner Strafe verbüßt hatte, neu aufgenommen. Das Landgericht Marburg hob am 16.9.1952 das Urteil gegen Steih auf und verurteilte ihn nur noch wegen Aufforderung zur Brandstiftung und zum Landfriedensbruch sowie wegen Land- und Hausfriedensbruch zu einer Zuchthausstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Eine Teilnahme an der Brandstiftung selbst konnte ihm nach Aussage des Gerichts nicht nachgewiesen werden.

Die Gerichte haben also in mehreren Verfahren zwischen 1947 und 1952 4 der angeklagten SA-Männer zu Freiheitsstrafen zwischen 6  und 21 Monaten verurteilt; 3 Angeklagte wurden freigesprochen.

Bei kritischer Würdigung dieser Urteile bleiben über die hier eher vordergründigen Kriterien des Strafgesetzes hinaus doch zahlreiche Fragen offen. Der genaue Ablauf der Brandstiftung ist weiterhin zweifelhaft; die Rolle, die zwei angebliche SD-Männer aus Kassel spielten, ist ungeklärt. Inwieweit die Spitzen von Partei und Kommune in Marburg in das Verbrechen eingeweiht waren und der SA freie Hand ließen, selbst aber im Hintergrund blieben, wurde von den Gerichten nicht weiter untersucht.

Bearbeitet von Günter Lehmann

 

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1196
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85

274 Marburg 324 Bd. 1 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Ausstellung "Landfriedensbruch Kirchhain 1938" befasst sich mit den Ereignissen in der Kleinstadt Kirchhain während des Novemberpogroms 1938. Bemerkenswerterweise kam es hier bereits am 8. November 1938 zu Ausschreitungen gegen örtliche Juden.
Anhand von Gerichtsakten lassen sich die Geschehnisse in Kirchhain recht gut rekonstruieren: Am 8.11. 1938 hat sich eine Gruppe um den späteren Hauptangeklagten Walter Biedermann und die beiden höchsten örtlichen SS-Funktionäre versammelt und den Beschluss gefasst, "einigen Juden das Fell zu reinigen" (siehe Dok 89.2.0). Diese Gruppe nahm dann mehrere tätige Übergriffe vor, im Rahmen derer die Kirchhainer Juden Wertheim. Stern und Haas zum Teil schwer misshandelt worden sind. Zur Villa von Julius Plaut hat sich die Gruppe ebenfalls Zutritt verschafft, ihn aber nicht angetroffen. Zudem sandte die Gruppe eine Abordnung in umliegende Ortschaften, wo weitere Gewalttätigkeiten verübt worden sind.
Durch die Geschehnisse beeindruckt schloss sich auch eine Menge Kirchhainer Bürger der Gruppe um Biedermann und Teichmann an, mit oder unabhängig von denen Privaträume und Geschäfte jüdischer Mitbürger geplündert und verwüstet worden sind sowie die örtliche Synagoge im Innern zerstört worden ist.

Die justizielle Aufarbeitung dieses Falles begann mit einem NSDAP-Gaugerichtsverfahren gegen Biedermann & Co. Dieses sollte ermitteln, ob sich die Beschuldigten als Angehörige nationalsozialistischer Organisationen einer "Pflichtveletzung" schuldig gemacht hätten. Das Gericht befand indes, die Beschuldigten hätten "im gebilligten Rahmen dieser Aktion" gehandelt (siehe Dok 87.1).
Nachdem auf Beschluss des Untersuchungsrichters hin eine Spruchkammer die Geschehnisse untersucht hatte und zu dem Urteil gekommen war, es habe sich nicht um eine "spontane Volskerregung", sondern um eine geplante "Aktion" gehandelt, für deren Zustandekommen Hermann Mandt, Otto Teichmann, Ernst Techmann und Walter Biedermann in besonderer Weise verantwortlich gewesen seien (siehe Dok 87.12.0), klagte Oberstaatsanwalt Hadding u.a. die Gruppe um Biedermann im Dezember 1949 an (siehe Dok 87.16.0).

Ausstellungsraum 2 dokumentiert das angeregte Gerichtsverfahren mitsamt seinen Revisionen und Neuverhandlungen. Erst der Prozess vor dem Landgericht in Kassel im Dezember 1954 brachte ein abschließendes Urteil. Dieses Urteil und die zugehörige Verhandlung sind in Ausstellungsraum 3 dokumentiert. Die Ausstellungsräume 4 und 5 enthalten ergänzende Dokumente aus den Handakten der Staatsanwaltschaft. Ausstellungsraum 6 dokumentiert schließlich das Schicksal des Hauptangeklagten Walter Biedermann, der nach einjähriger Haftstrafe letztlich begnadigt worden ist (siehe Dok 92.5).

 

MP

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1219
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87

274 Marburg 324 Bd. 2 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Der zweite Ausstellungsraum zum "Landfriedensbruch Kirchhain" dokumentiert die ersten Gerichtsverfahren in der Bundesrepublik gegen Urheber und Beteiligte an der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938.
Ausgangspunkt für diese Gerichtsverfahren bildeten die Voruntersuchungen der Spruchkammer (siehe Dok 87.12.0) und die Anklage durch den Marburger Oberstaatsanwalt Hadding (siehe Dok 87.16.0).

Die aufgrund von Plünderungen und Verwüstungen in Villa Plaut und Synagoge angeklagten Kirchhainer Bürger wurden zu Beginn des ersten Verfahrens entlastet, Ermittlungen gegen sie eingestellt (siehe Dok 88.1), sodass sich das weitere Verfahren auf die Beteiligten an der die "Aktion" vorbereitenden Sitzung örtlicher SS-Mitglieder sowie den Bürgermeister Metzler konzentrierte. Im ersten Urteilsspruch wurden die Angeklagten weitgehend entlastet, da ihre Urteilskraft durch jahrelange Indoktrinierung und die Erwartungshaltung der nationalsozialistischen Behörden an sie getrübt gewesen sei. Hauptverantwortliche oder Rädelsführer wurden nicht ermittelt (siehe Dok 88.3.0).
Auch in der zweiten Verhandlung, die sich nur noch auf die Angeklagten Walter Biedermann, Hermann Mandt sowie Ernst und Otto Teichmann bezog, wurde eine Rädelsführerschaft eines der Angeklagten entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht nachgewiesen und das Verfahren eingestellt (siehe Dok 88.6.0).
Doch auch dieses zweite Urteil wurde wieder aufgehoben. Der Bundesgerichtshof sah es als erwiesen an, dass die vier angeklagten Rädelsführer gewesen seien und billigte somit die Revision (siehe Dok 88.8.0).

Ein endgültiges Urteil brachte schließlich erst die vierte Verhandlung im Dezember 1954, die in Ausstellungsraum 3 dokumentiert ist (siehe Ausstellungsraum 3).

 

MP

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1220
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88

274 Marburg 324 Bd. 3 Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Der Ausstellungsraum 3 dokumentiert den abschließenden Prozess gegen Walter Biedermann, Hermann Mandt und Ernst sowie Otto Teichmann.

Im Urteil wird die Hauptverantwortlichkeit Walter Biedermanns für die Ausschreitungen ermittelt; die Täter erhalten Haftstrafen von einem bis zwei Jahre (siehe Dok 89.3.0).
Die Mitangeklagten hatten im Prozess die Rädelsführerschaft Biedermanns bestätigt, insgesamt die "Aktion" aber als von oberen Parteibehörden angeordnet dargestellt (siehe Dok 89.2.0). Das Urteil wurde vom Bundesgerichtshof bestätigt.
Ein Schlüsseldokument für die Rekonstruierung des Tathergangs ist die Zeugenaussage von Selma Plaut, die eindringlich den Vorgang von Plünderung und Verwüstung ihres Hauses schildert (siehe Dok 89.1).

Durch das erfolgreiche Gnadengesuch Walter Biedermanns wurde das Urteil später abgemildert (siehe Dok 92.5).

 

MP

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1221
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89

274 Marburg 324 Bd. 4 Handakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Aufgrund des in dieser Ausstellung angewandten Provenienz-Prinzips enthält der vierte Ausstellungsraum lediglich ein Dokument.

Es handelt sich dabei um den noch in der Nacht vom 8.11. auf den 9.11.1938 vom Kirchhainer Bürgermeister als Ortspolizeibehörde verfassten Bericht über die Ausschreitungen. Aufgezählt werden die angerichteten Schäden, Angaben zu Tätern werden nicht gemacht.

 

MP

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1222
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90

274 Marburg 324 Bd. 5 Ersatzhandakten Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Ausstellungsraum 4 zeigt Dokumente aus den Ersatzhandakten der Staatsanwaltschaft zum Prozess gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" im August 1951.

An den Marburger Oberstaatsanwalt Rahn war die Frankfurter Generalstaatsanwaltschaft mit der Vermutung herangetreten, die Marburger Justiz könne in die Vorgänge des Novemberpogroms 1938 im Vorfeld informiert gewesen sein, die gesamte "Aktion" damit gebilligt und gedeckt haben. Derartige Vermutungen konnte Rahn mit seinen Materialien für den Kirchhainer Fall aber nicht bestätigen (siehe Dok 91.1).

Die weiteren Dokumente erörtern eine mögliche Revision gegen das Urteil vom 14. August 1951 (siehe Dok 88.6.0).

 

MP

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1223
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91

274 Marburg 324 Bd. 6 Vollstreckunsgheft Landfriedensbruch Kirchhain 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Im Ausstellungsraum 6 befinden sich die Dokumente des Vollstreckungsheftes des Marburger Staatsanwaltschaft betreffend Walter Biedermann.

Die Dokumente zeigen die Vollstreckung des Urteils vom 16. Dezember 1954 (siehe Dok 89.3.0) und das Bemühen Walter Biedermanns, über ein Gnadengesuch die Abmilderung dieses Urteils zu erwirken (siehe Dok 92.3).
Ohne nähere Angabe von Gründen wurde das Gnadengesuch schließlich nach vormaliger Zurückweisung angenommen (siehe Dok 92.5).

 

MP

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1224
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92

330 Frankenberg 2994, 3707, 3817

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Dieser Austellungraum beinhaltet Akten aus den Beständen 330 Frankenberg 2994, 3707 und 3817. Die Dokumente werden nach Beständen und Seitenzahl geordnet aufgeführt.

 Die Akte 330 Frankenberg B 2994 enthält Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1932 bis 1937. Thematische Schwerpunkte der mit "Sicherheitspolizei. Allgemein." beschrifteten Akte sind Probleme der öffentlichen Sicherheit im weitesten Sinne. 1934 findet in am Amtsgericht in Frankenberg ein Prozess statt, welcher durch die Tatsache, dass der Angeklagte jüdischen Glaubens ist, politisiert wird und daher nur noch unter schwerem Begleitschutz stattfinden kann [Dokument 3] . 1937 wird am Bahnhof in Frankenberg ein "Sowjetabzeichen" gefunden, welches als Schlüsselanhänger benutzt wurde. Obwohl die Person keine Kommunistin ist, muss sie sich einem Verhör stellen [Dokument 8]. Alle Schriftstücke unterstreichen den Eindruck einer politisch aufgeladenen und paranoiden Atmosphäre in Frankenberg, welches als Beispiel für den nordhessischen Raum als repräsentativ gelten kann.

 Die Akte StAM 330 Frankenberg B 3707 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1921 bis 1935. Inhalt der Akte sind politische Veranstaltungen jeglicher Art. Aus den hier gezeigten Schriftstücken lassen sich Entwicklungen der Behörden, aber auch der lokalen politischen Stimmungen ablesen. Bereits 1930 gibt es auf politischen Veranstaltungen der NSDAP antisemitische und rassistische Vorfälle, bei denen die Polizei partizipiert war [Dokument 1] . Es folgt eine Ermahnung des Regierungspräsidenten, antisemitische Tendenzen seien seitens der Polizei einzudämmen. Bereits 1935 werden bestimmte Veranstaltungen jüdischer Organisationen verboten [Dokument 3] , speziell "deutsch-jüdische Organisationen", also Organisationen dessen jüdische Mitglieder deutsch-nationale Standpunkte vertreten, sind bei diesem Erlass berücksichtigt.

 Die Akte StAM 330 Frankenberg B 3817 beinhaltet Dokumente aus der Korrespondenz des Bürgermeisters in Frankenberg von 1939 bis 1942. Inhalt dieser Akte ist Weiterbenutzung der Synagoge als Mietwohnung. Nachdem diese die Novemberpogrome 1938 überstanden hatte, wurde sie von ihren ursprünglichen Besitzern enteignet. Das in dieser Akte befindliche Dokument vom 16. Februar 1942 trifft Aussagen über eine Festsetzung der Mietpreise in den in der alten Synagoge neu eingerichteten Wohnungen [Dokument 1] .

 

Bearbeitet von Jan Hendrik Höltje

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1057
Reihenfolge
28

330 Gladenbach B 429: Jüdische Gemeinde Gladenbach (1859) 1867-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die in diesem Ausstellungsraum aufgeführten Dokumente entstammen der Komunalakte 330 Gladenbach B 429. Darin enthalten sind Dokumente, die die jüdische Gemeinde in Gladenbach betreffen. Dabei wird insbesondere der extreme Eingriff des nationalsozialistischen Regimes in das private und öffentliche Leben deutlich. So handelt ein Schreiben der Wiesbadener Polizeistelle aus dem Jahr 1933 von der Anordnung, dass jüdische und „arische“ Personen auf jüdischen Tanzveranstaltungen nicht zusammenkommen sollen (Dokument 1). Der Landrat aus Biedenkopf ordnet 1939 an, dass die noch in Gladenbach ansässigen Juden nach 20 Uhr das Haus nicht mehr verlassen dürfen (Dokument 5). Selbst die Armenfürsorge wird streng nach rassenideologischen Gesichtspunkten getrennt. So ordnet die Staatspolizeistelle Wiesbaden im Dezember 1935 an, dass das jüdische Winterhilfswerk keine öffentliche Werbung für eigene Zwecke machen dürfe (Dokument 3).

                                                                                                                                   Bearbeitet von Anne Lammers 

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1022
Reihenfolge
47

330 Gladenbach B 431: Jüdische Zwangsnamen 1938-1939

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, entstammen der Kommunalakte 330 Gladenbach B 431. Diese Akte enthält Schreiben von Juden an das Standesamt und das Bürgermeisteramt der Stadt Gladenbach aus den Jahren 1938 und 1939, in denen sie der Vorschrift, das Tragen von zusätzlichen Vornamen zu melden, nachkamen. Als Juden waren sie mit Beschluss vom 17. August 1938 verpflichtet, ab dem 1. Januar 1939 zusätzlich den Vornamen „Sara“ bzw. „Israel“ tragen. Diese „Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen“ vom 17. August 1938, die im Reichsgesetzblatt erschienen ist, findet sich neben den Dokumenten aus der obengenannten Akte in diesem Ausstellungsraum (Dokument 1).

An das Standesamt Gladenbach mussten sich diejenigen Juden richten, die dort ihre Geburts- und Heiratsurkunde verwahrten. Darüber hinaus war dem Bürgermeisteramt Meldung zu erstatten, wenn sie in der Stadt Gladenbach ansässig waren. Über diese und weitere gesetzlichen Regelungen gibt auch das Schreiben des Direktors der Landesheilanstalt Eichberg im Rheingau vom 29. Dezember 1938 Auskunft, der diese wiedergibt und seiner Pflicht nachkommt, einen in seiner Anstalt lebenden Juden zu melden (Dokument 5).

Weitere ausgewählte Dokumente zeigen exemplarisch, wie Juden gezwungenermaßen diese Maßnahme erfüllten. Darunter ist ein Formular vom 15. Dezember 1938, das von Paula Hecht aus Würzburg ausgefüllt wurde, in dem sie der "Zweiten Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Änderung von Familien- und Vornamen" Folge leistet (Dokument 3). Zudem umfasste die Zwangsmaßnahme, dass Namen in personenbezogenen Dokumenten wie Heiratsurkunden geändert werden mussten (Dokument 2). Insgesamt lässt sich anhand der Dokumente in diesem Ausstellungsraum ein Einblick gewinnen, wie Juden dazu gezwungen wurden, sich als Juden durch den Namenszusatz erkennen zu geben.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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1017
Reihenfolge
48

330 Kirchhain 2268: "Überwachung des Judentums" 1933 - 1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 2268 "Überwachung des Judentums 1933 - 1942" enthält verschiedene Dokumente, die den Prozess der Verfolgung der Juden von Anfang des Terrors und der Ausgrenzung bis hin zur Deportation in die Vernichtungslager dokumentiert. Es finden sich offizielle Schreiben des Regierungspräsidenten und des Landrats, sowie anderer Staatlicher Stellen, aber auch geheime Schreiben der Gestapo zur Überwachung und Terrorisierung der jüdischen Bevölkerung.
In einer Kleinstadt wie Kirchhain mit weniger als 5000 Einwohnern ist davon auszugehen, das zumindest Familien wie die Plauts bekannt waren, ("erstes Trachtengeschäft am Platz") lässt sich die Nationalsozialistische Herrschaft vor allem in seiner Wirkung für einzelne Individuen und Familien nachvollziehen.

1933 beginnt die NSDAP, mit Hilfe offizieller Stellen, die Erfassung des gesamten jüdischen Lebens. [Dokument 1]
Verzeichnisse der jüdischen Einwohner mit Adressenlisten werden schon 1933 aufgestellt, wobei besonderes Augenmerk auf die Erfassung von "Mischehen" gelegt wird. [Dokument 2] Durch die Erlässe vom 09.07. u. 05.09. des Jahres 1934 wird außerdem die Erfassung von allen Formen des öffentlichen Lebens, in denen Juden oder Nichtarier zusammenarbeten und die sich positiv mit der "Judenfrage" beschäftigen. [Dokument 3] Neben der Ausgrenzung in der Öffentlichkeit wird auch der Auschluss aus dem Wirtschaftsleben wird zu dieser Zeit zunehmend forciert, wie sich anhand der Listen von jüdischen Geschäften belegen lässt. [Dokument 4] Wie sich zeigt kommt es 1935 /36 zu Ausschreitungen gegen die jüdische Bevölkerung, die zu diesen Zeitpunkt jedoch noch strafrechtlich verfolgt werden. [Dokument 5]  Ab 1937 finden sich in der Akte auch ständig aktualisierte Listen der jüdischen Bevölkerung, sowie Listen zur Auswanderung der jüdischen Bevölkerung. [Dokument 5],[Dokument 6]  1940 wohnen nach der Liste vom 11. November noch 16 jüdische Einwohner in Kirchhain, am 31.7. 1942 wird die aktualisierung der Listen eingestellt, da bis auf 2 Juden in Kirchhain alle anderen entweder ausgewandert waren oder deportiert wurden. [Dokument 7]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

 

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1033
Reihenfolge
50

330 Kirchhain 2269: Spezialakten Auswanderungsanträge 1936 - 1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 2269 ist mit dem Originaltitel "Spezialakten Auswanderungsanträge" versehen und behandelt den Zeitraum von 1936 - 1942. Aus der Akte lassen sich die strengen Ausreisebestimmungen sehr gut Nachvollziehen, so mussten selbst für kurze Besuchsreisen bei den eigenen Kindern Ausreiseanträge gestellt werden, wenn diese z.B. in der Schweiz wohnten. [Dokument 1]   Weiterhin wird die Überwachung der jüdischen Bevölkerung deutlich, vor allem geht diese aus den ständigen Anfragen nach genauen und aktualisierten Nachweislisten der jüdischen Bevölkerung hervor, die vom Landrat regelmäßig beanstandet werden. [Dokument 2]

Weitere Dokumente belegen die vorbereitung und Durchführung von Deportationen, so wird z.B. in einem Dokument erklärt, was mit den Wohnungen von deportierten Juden aus Kirchhain zu geschehen hat. [Dokument 3]

Vor allem aus einem Vergleich dieser Listen lassen sich sehr gut die Auswirkungen der Antisemitischen Nationalsozialistischen Politik erkennen, die jeweils rot durchstrichenen Namen sind bis zu diesem Zeitpunkt entweder ausgewandert, oder nach Osten deportiert worden. [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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1021
Reihenfolge
51

330 Kirchhain 2272: Jüdische Anträge auf Kennkarten

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 2272 mit dem Originaltitel "jüdische Anträge auf Kennkarten" enthält eben diese Kennkarten von jüdischen Bürgern aus Kirchhain, sowie Briefe mit Auswanderungsgesuchen. [Dokument 1] Die Akte fällt in die Phase der verstärkten jüdischen Auswanderung von 1938-1939, als diesen Anträgen noch mehrheitlich stattgegeben wurde.  So schreibt z.B. Johanna Calm am 8. August 1939, sie plane nach England auszuwandern und bittet daher um berichtigung der Angaben ihres Geburtsorts, um bei der Einreise Schwierigkeiten zu vermeiden. [Dokument 2] Das letzte Dokument in der Akte, die Kennkarte von Joni Rudolph, wurde 1943 aus Auschwitz zurückgeschickt. Es wird lediglich mitgeteilt, Frau Rudolph sei im Lager gestorben, zu den näheren Todesumständen werden keine Angaben gemacht. [Dokument 3]

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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1014
Reihenfolge
52

330 Kirchhain 2613: Verkauf jüdischer Grundstücke 1942 -1946

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 2613 enthält Dokumente zum Verkauf jüdischer Grundstücke, die größtenteils von ausgewanderten Juden enteignet wurden. Die Dokumente stammen aus dem Jahr 1942, es finden sich jedoch auch Dokumente aus der Zeit nach dem Krieg 1946, als der Verkauf der Grundstücke überprüft wird und Ansprüche an die neuen Bewohner gestellt werden. [Dokument 1] Die enteigneten Grundstücke werden 1942 nach "nationalsozialistischen Gesichtspunkten" verteilt, wie sich aus dem Brief des Finanzamts in Kirchhain an den Landrat in Marburg vom 16. Februar 1942 ersehen lässt.[Dokument 2] Es werden unter anderem auch deutsche Familien, die in "primitiven" Verhältnissen leben, in Häusern geflohener oder deportierter Juden untergebracht. [Dokument 3]

In einem weiteren Schritt werden 1942 alle rechtlichen Ansprüche oder noch bestehenden jüdischen Vermögensverhältnisse staatlich erfasst, um sie zu "bereinigen".  So wird z.B. im Fall des jüdischen Emigranten Meier Wertheim aus Kirchhain auf Anfrage des Finanzamtes der "Verfall des Vermögens" beantragt, da Meier Wertheim noch bei einigen Einwohnern in Kirchhain als Gläubiger aufgetreten war.  [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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1030
Reihenfolge
53

330 Kirchhain 2616: Verkauf jüdischer Immobilien 1942 - 1945

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 2616 "Verkauf jüdischer Immobilien 1942 - 1945" enthält Dokumente zum Ankauf von enteignetem jüdischem Besitz oder von deportierten jüdischen Bürgern. Die in der Akte enthaltenen Dokumente belegen, das die Stadt Kirchhain die gesamten zurückgelassenen Wohnungseinrichtungen bis zur letzten Senfdose verkauft haben.[Dokument 1] Als Käufer treten unter anderem direkte Nachbarn der deportierten auf, die Versteigerungen fanden öffentlich statt und es beteiligten sich dutzende Personen daran.

Weiterhin beteiligten sich öffentliche Stellen an der durchforstung der zurückgelassenen Besitzstände nach brauchbaren oder besonders Wertvollen Gegenständen, wie Briefe des Landrats in Marburg belegen. [Dokument 2]

Auch für die ehemaligen Synagogen, so sie denn noch standen, oder zumindest ihren Grundstücke wurde eine neue Verwendung zugewiesen. So stellt z.B. eine Fabrik aus Allendorf den Antrag, ihr Rohmateriallager in die ehemalige Synagoge in Kirchhain zu verlegen, die zu dieser Zeit in ein Rauhfutterlager umgewandelt worden war. [Dokument 3]

Nach 1945 lassen sich Versuche erkennen, zumindest die Käufer von jüdischem Hausrat zu ermitteln, ob eine justizielle Aufarbeitung oder entschädigung stattgefunden hat lässt sich im Fall von Kirchhain an dieser Stelle nicht klären. [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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1031
Reihenfolge
54

330 Kirchhain 3096: "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" 1938-1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 3096 enthält Dokumente zur Strafverfolgung und "vorbeugender Verbrechensbekämpfung" aus den Jahren 1938 - 1942. Die Bezeichnung "Vorbeugende Verbrechensbekämpfung" ist jedoch recht irreführend, bezeichnet sie doch eher die erfassung von völlig Unschuldigen, die als "asozial" charakterisiert werden, sowie jeglichen nicht ins Bild der NSDAP passenden Individuen.  Dies wird vor allem durch die Vorgabe deutlich, "200 männliche arbeitsfähige Personen" festzunehmen, die angeblich asoziales Verhalten gezeigt haben, oder schlicht der jüdischen Glaubensrichtung angehörten. Dabei wird nicht einmal versucht den Anschein der rechtsstaatlichkeit zu wahren, wird doch sogar der eigentliche Grund für die Maßnahmen in der Anordnung erwähnt: "Die straffe Durchführung des Vierjahresplans erfordert den Einsatz aller arbeitsfähigen Kräfte (...)" Auch werden die "in Schutzhaft" genommenen Personen nicht gerichtlich verurteilt, sondern direkt ins Konzentrationslager Buchenwald eingewiesen.
Die Akte offenbart so die Willkür des Strafverfolgungssystems der Nazis, und zeigt wie dieses selbst in kleinen Orten wie Kirchhain funktionierte oder teilweise auch scheiterte. So konnte die Polizei im Ort Kirchhain, der immerhin 1938 mehr als 3000 Einwohner hatte,  keinen Einzigen "asozialen" festnehmen. [Dokument 1]
 
Besonders interessant sind in diesem Zusammenhang die von Heydrich im Juni 1938 herausgegebenen Dokumente, in denen "asoziale" Personen definiert werden. [Dokument 2]


Weitere in der Akte enthaltene Dokumente regeln den Umgang mit Angehörigen von Schutzhäftlingen 1942, [Dokument 3] sowie von "Wehrunwürdigen" Personen, die "im Lager zu nützlicher Arbeit angehalten" werden sollen.

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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Legacy-ID
1028
Reihenfolge
55

330 Kirchhain 3492: Ausschreitungen gegen Juden 1938 - 1950

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 3492 "Ausschreitungen gegen Juden 1938 - 1950" enthält zahlreiche Dokumente zur Progromnacht am 8. und 9. November 1938, als in Kirchhain eine Menschenmenge die Synagoge zerstörte, und dann durch die Stadt zum Haus des Ortsbekannten  Jüdischen Bürgers Plaut zog, um dieses ebenfalls zu plündern und zu verwüsten. Der Bürgermeister in Kirchhain unterschreibt persönlich das einen Bericht des Gendarmerieobermeisters aus Kirchhain, der die Ereignisse zusammenfasst. [Dokument 1]  Die Akte kann als Beispiel für die Durchführung der Progrome gesehen werden, die zu dieser Zeit überall in Deutschland stattfanden.[1]  Die Polizei führte zu diesen Vorgängen wie auch schon in der Akte ["180 Marburg 4174"] beschrieben umfangreiche Ermittlungen zu den Plünderungen durch, und nahm zahlreiche Verdächtige für Wochen in Haft, vollstreckte oder zumindest ausgesprochene Urteile zu den Plünderungen lassen sich jedoch nicht belegen.[Dokument 2] Zudem wurden die Eindeutig identifizierten Haupttäter, der SS Obersturmführer Ernst Teichmann und sein Bruder, Otto Teichmann, sowie der SS Mann Fridolin Gruß zwar angeklagt, jedoch vom Gaugericht freigesprochen. Sie hatten eindeutig die jüdischen Bürger Adolf Plaut und Moritz Wertheim schwer verletzt. Begründung des Urteils: "im gebilligten Rahmen dieser Aktion gegen die Juden gehandelt hätten bei keinem Angeschuldigten eine gemeine oder rohe Gesinnung festgestellt werden konnte" [²]

 

Die Akte enthält weitere Dokumente der Gestapo, die sich mit den Novemberprogromen befassen, und die Einblick in die Behandlung der nach den Progromen "in Schutzhaft genommenen" jüdischen Bürgern geben. Weiterhin führt die Gestapo umfangreiche Untersuchungen zu dem grad der Plünderungen durch und verlangt die erfassung aller noch verbliebenen Jüdischen Einrichtungen und Bürger, ausgeschlossen jene "die sich bereits im Auswanderungsprozess befinden.   [Dokument 3] ; [Dokument 4]

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang

 

[1] Kropat, Wolf-Arno: "Reichkristallnacht": der Judenprogrom vom 7.-10. November 1938; Urheber, Täter, Hintergründe,  Speyer 1997, S. 57 ff

[2]Ebd, S. 65 

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Reihenfolge
56

330 Kirchhain 3788: Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z. Stern & Sohn

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 3788 "Verkauf der jüdischen Holzhandlung Z.Stern & Sohn" enthält Dokumente zum 1939 erzwungenen Verkauf der Holzhandlung Stern in Kirchhain. Die Akte enthält vor allem Dokumente von Firmen oder Privatpersonen, die Interesse am Kauf der Holzhandlung zeigen.
Sie kann als Dokument aufschluss über den Ablauf eines erzwungenen Firmenverkaufs gesehen werden.  Vor allem die Beteiligung und der Druck der NSDAP Kreisleitung lässt sich einwandfrei belegen. [Dokument 1] 

Der Bürgermeister in Kirchhain gibt schließlich auch persönlich die Anzeige über den Verkauf im "Deutschen Holzanzeiger" auf, und beteiligt sich an der Suche nach Käufern. Dabei betont er immer wieder, wie wichtig es sei die Holzhandlung endlich "in Arische Hände" zu überführen. [Dokument 2] Auch der Kreiswirtschaftsberater der NSDAP schaltet sich in den Verkauf ein und bietet seine Hilfe an. [Dokument 3]  Während die Verkaufsverhandlungen der Firma Stern zunächst nicht erfolgreich verlaufen, wird der Zuschlag nach monatelanger Käufersuche Heinrich Engel in Ernsthausen erteilt. [Dokument 4]

Der Kauf hat jedoch für Engel 1946 ein juristisches Nachspiel, als die Spruchkammer Marburg Ermittlungen zur Rechtmäßigkeit des Kaufs anstellt und beim Bürgermeisteramt Kirchhain anfragen lässt, ob der Verkauf an Engel durch dessen NSDAP Zugehörigkeit erleichtert wurde.[Dokument 5]

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Ausstellungsraum bearbeitet von Johannes Vogelgesang

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1035
Reihenfolge
57

330 Kirchhain 3789: Arisierung der Firma Plaut 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Akte 330 Kirchhain 3789 enthält Dokumente aus dem Jahr 1938 und trägt die Originalbezeichnung "Arisierung der Firma Plaut". Die enthaltenen Dokumente belegen den Wirtschaftlichen Druck, der auf jüdische Bürger ausgeübt wurde, im Fall des Trachtengeschäftes Plaut z.B. handelt es sich um das ehemals größte und Umsatzstärkste Trachtengeschäft in Kirchhain. [Dokument 1]  Das sich das Geschäft in Kirchhain überhaupt so lange gehalten habe, wird mit der "Uneinsichtigkeit" bestimmter Käuferschichten begründet. [Dokument 2] 

 

Bearbeitet von Johannes Vogelgesang 

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Reihenfolge
58

330 Melsungen B 322: Erteilung von Pässen an Juden (Vorbereitung für die Auswanderung) 1933-1942

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Die Dokumente, die in diesem Ausstellungsraum zu sehen sind, stellen eine Auswahl aus der Kommunalakte 330 Melsungen B 322 dar. Diese umfasst Schriftwechsel des Melsunger Bürgermeisters aus den Jahren 1933-1942 zu Fragen der Auswanderung von Juden v. a. in Hinblick auf die Ausstellung von Pässen.

Zum einen wurden Erlasse des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern berücksichtigt, die an den Melsunger Bürgermeister weitergeleitet wurden. In diesem Zusammenhang ist die Ausstellung von Pässen Gegenstand der Runderlasse vom 25. Februar und vom 16. November 1937 (Dokumente 6, 13). Des Weiteren erhielt der Melsunger Bürgermeister Rundverfügungen der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Kassel wie diejenige vom 3. Dezember 1936, in der die Benachrichtigung bei Auswanderungsvorbereitungen geregelt wurde (Dokument 10). Vonseiten des Landrats in Melsungen wurde der Melsunger Bürgermeister in einem Schreiben vom 22. September 1936 aufgefordert, Änderungen bei Personenangaben wie den Wohnsitzwechsel zu melden (Dokument 8). Insgesamt können auf diese Weise die Vorgaben auf Reichs-, Regierungsbezirks- und Landkreisebene nachvollzogen werden.

Darüber hinaus wurden Dokumente aufgenommen, die Einzelschicksale auf kommunaler Ebene in Melsungen zeigen. Hervorzuheben sind in diesem Zusammenhang die Reisepässe von Arthur Katz und Paula Levy (Dokumente 5.2, 14.1). Daneben wurden exemplarisch Schreiben ausgewählt, die die Vorbereitung zur Auswanderung einzelner Personen erkennen lassen. Beispielsweise dokumentiert die „Dringlichkeitbescheinigung“ vom 29. September 1938, die dem jüdischen Ehepaar Speier erlaubte 100 Reichsmark aus Deutschland mitzunehmen, die beabsichtigte Auswanderung nach Nordamerika (Dokument 16). Schließlich finden sich in diesem Ausstellungsraum zwei Schreiben aus den Jahren 1941 und 1942, die die „Aberkennung“ der deutschen Staatsangehörigkeit von Meinhard Meyer bzw. Rebekka Levy behandeln (Dokumente 24, 25).

Insgesamt gibt dieser Ausstellungsraum einen Überblick über Vorschriften zur Auswanderung von Juden unter nationalsozialistischer Herrschaft und dokumentiert Einzelschicksale aus Melsungen.

Bearbeitet von Katrin Rack 

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1045
Reihenfolge
61

Presse 1938

Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025
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1143
Reihenfolge
103