Schreiben an die Preisüberwachungsstellen und Weiterleitung an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg und die Landräte des Bezirks.
Bezugnahme auf den Erlaß vom 23. März 1939. Das Silber aus jüdischem Besitz soll in Schmelz- und Gebrauchssilber getrennt werden, wobei das Schmelzsilber von der Industrie und dem Handwerk und das Gebrauchssilber vom Handel weiterverwendet werden soll. Göring ermahnt, die Silberpreisvorschriften einzuhalten und die Arbeit der öffentlichen Pfandleihanstalten zu überwachen.