Bezugnahme auf die Verfügung vom 17. Oktober 1939 über die Ruinen der Synagogen jüdischer Kultusvereinigungen.
Der Landrat in Marburg teilt dem Regierungspräsidenten in Kassel mit, dass die Ruinen der Synagogen in Neustadt und Schweinsberg inzwischen beseitigt seien. Die übrigen Synagogen würden meist zur Getreidelagerung verwandt.