Der Polizeipräsident begründet die Vorkommnisse vom 26. August 1933 gegen den jüdischen Mitbürger Walter Lieberg damit, dass dieser, obwohl er verheiratet ist, eine intime Beziehung zu einem deutschen Mädchen gehabt habe, was für Unruhe in der Bevölkerung gesorgt habe. Walter Lieberg habe deshalb in Schutzhaft genommen werden müssen, sei aber am 28. August 1933 wieder entlassen worden.
Gegen Kurt Kaufmann lägen keine Beschwerden oder Anzeigen vor, weshalb dieser gefahrlos zurückkehren könne.