Schreiben an die Preuss. Regierungspräsidenten pp.
Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel sowie durch den Landrat in Melsungen an die Bürgermeister.
Der Runderlass des Reichs- und Preuß. Ministers des Innern vom 25. Februar wird aufgehoben. In den neuen Bestimmungen steht, dass Reisepässe nicht für das Ausland auszustellen seien. Allerdings gäbe es Ausnahmefälle wie die Auswanderung, die in dem Schreiben festgelegt sind.