Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025

Erlass des Reichswirtschaftsministers Walther Funk betreffend die "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38"

Es soll eine genaue Übersicht über den Umfang und die Einflussmöglichkeiten des jüdischen Kapitals auf die gesamte deutsche  Wirtschaft ermittelt werden. Ferner soll die Möglichkeit ausgelotet werden, dieses Kapital im Interesse des deutschen Volkes zu lenken. Die geplante "Arisierung" des jüdischen Eigentums bedarf unter anderem der Zustimmung des zuständigen NSDAP Gauleiters. Veräußerungen eines Betriebes an Juden sind grundsätzlich nicht gestattet. Neugründungen (beinhaltet auch Umsiedlungen von bestehenden Geschäften) sowie Verpachtung an jüdische Geschäftsleute bleibt versagt.

Seite
3
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 46 bis 48
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Kurztitel
Reichswirtschaftsminister Funk an die Regierungspräsidenten betreffend "Durchführung der auf Grund der Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden erlassenen Anordnung des Beauftragten für den Vierjahresplan vom 26.04.38". Berlin, 05. Juli 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8018
Datum bis: Monat
07
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
07
Datum von: Tag
05
Institution-Autor
Reichswirtschaftsminister Walther Funk
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
4
Ungefähres Datum
Nein