Der Landrat nimmt Bezug auf die Verfügung des Regierungspräsidenten vom 15.06.1940 und das Schreiben des Oberbürgermeisters von Marburg vom 08.07. 1940.
Die Bürgermeister der Gemeinden Kirchhain, Neutstadt, Rauschenberg,Schweinsberg, Wetter, Allendorf, Fronhausen, Halsdorf, Lohra, Nordeck, Rauisch - Holzhausen und Roth werden vom Landrat gebeten, bei ihm entsprechende Anträge, hinsichtlich der polizeilichen Schließung und Säkularisation der jüdischen Totenhöfe, für den Regierungspräsidenten vorzulegen.