Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Der Landrat in Melsungen richtet sein Schreiben an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, u. a. an den Bürgermeister von Melsungen, und die Gendarmeriebeamten.

Er legt darin, entsprechend der Verfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 5. Mai 1936, fest, dass jede Änderung der Personenangaben von Juden wie der Wohnsitzwechsel sofort zu melden sei.

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 330 Melsungen B 322 Bl. 50 r
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Landrats in Melsungen betreffend Meldung von u. a. Wohnsitzwechseln von Juden, 22. September 1936.
Datum bis: Jahr
1936
Legacy-ID
7385
Datum bis: Monat
09
Datum bis: Tag
22
Datum von: Jahr
1936
Datum von: Monat
09
Datum von: Tag
22
Institution-Autor
Landrat in Melsungen
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Nein