Der Landrat in Melsungen richtet sein Schreiben an die Bürgermeister als Ortspolizeibehörden, u. a. an den Bürgermeister von Melsungen, und die Gendarmeriebeamten.
Er legt darin, entsprechend der Verfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 5. Mai 1936, fest, dass jede Änderung der Personenangaben von Juden wie der Wohnsitzwechsel sofort zu melden sei.