Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025

Richtlinien für die weitere Entjudung des Grundbesitzes nach Ministerpräsident Göring und anderen: Primär "jüdische Fabriken und Geschäftshäuser und dann auch alle anderen Grundstücke" sollen zügig und unter Genehmigung der Landräte und Oberbürgermeister in "arischen Besitz" übergehen.

Die Kaufpreise sollen angemessen sein, da die jüdische Bevölkerung ohnehin durch andere Abgaben belastet sei. Bei Verkäufen sind Parteigenossen und "alte Kämpfer" zu bevorzugen. Bei der Durchführung der "Arisierung" wird um "ständige[r] Fühlungnahme" mit den Kreisleitern" ersucht.

Seite
2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 62 und 62v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Regierungspräsident Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks, sowie den Polizeipräsidenten betreffend die Entjudung des Grundbesitzes. Kassel, 03. Dezember 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8035
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
03
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
03
Institution-Autor
Regierungspräsident in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
Nein