Das Schreiben der Staatspolizeistelle Wiesbaden enthält eine Bekanntmachung des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 19.12.1935. Darin geht es um Einzelaktionen gegen Juden und die Frage, was eine Einzelaktion sei. Eine Einzelaktion wird definiert als eine Maßnahme, die nicht auf einer ausdrücklichen Anordnung der Reichsregierung oder Reichsleitung der NSDAP beruhen.
Aus Biedenkopf geht das Schreiben an die Gendarmeriebeamten des Kreises.