Von Lammers Anne , 24 Januar 2025

Die Staatspolizeistelle Kassel durch Pfeffer an den Chef des Ausbildungswesens Landesführer IX Kassel.

Von Pfeffer betont in diesem Schreiben, dass die Lieder "Haut den Juden" und "Wenns Judenblut vom Messer spritzt" nur in solch einer Art und Weise gesungen werden dürfen, dass sie nicht als öffentliche Drohung verstanden werden können. Außerdem dürfen sie nicht zu Gewalttaten verleiten.

Es wird angemerkt, dass diese Anordnung in der zu dem Zeitpunkt stattfindenden Gendarmerie Dienstversammlung Bekannt gegeben wurde.  

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.3 r
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Die Staatspolizeistelle Kassel an den Chef des Ausbildungswesens bezüglich einer Anfrage, welche antisemitischen Lieder nicht gesungen werden dürfen, 23. November 1934
Datum bis: Jahr
1934
Legacy-ID
6722
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
23
Datum von: Jahr
1934
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
23
Institution-Autor
Staatspolizeistelle Kasse, von Pfeffer
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
1
Ungefähres Datum
Nein