Die Staatspolizeistelle Kassel durch Pfeffer an den Chef des Ausbildungswesens Landesführer IX Kassel.
Von Pfeffer betont in diesem Schreiben, dass die Lieder "Haut den Juden" und "Wenns Judenblut vom Messer spritzt" nur in solch einer Art und Weise gesungen werden dürfen, dass sie nicht als öffentliche Drohung verstanden werden können. Außerdem dürfen sie nicht zu Gewalttaten verleiten.
Es wird angemerkt, dass diese Anordnung in der zu dem Zeitpunkt stattfindenden Gendarmerie Dienstversammlung Bekannt gegeben wurde.