Von Höltje Jan , 24 Januar 2025
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach den Nürnberger Rassegesetzen definierte "Deutschblütige" dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936. Diese Regelung bezieht sich auch auf Personen, welche nicht die deutsche Staatszugehörigkeit haben. Ausnahmen sollen nur bewilligt werden, falls durch körperliche Beeinträchtigung des Arbeitgebers keine "Gefährdung des deutschen Blutes" vorliegt. Diese wäre, nach der Logik des Rassegesetzes, bereits durch die Möglichkeit einer sexuellen Beziehung zwischen Arbeitgeber und Hausangestellter existent. Der Minister bittet um sofortige Benachrichtigung aller Polizeibehörden.
Seite
DIN A4/2 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 180 Frankenberg 3559 Bl. 4r 4v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Reichs- und Preußischen Minister des Innern an die Regierungspräsidenten. Nach dem Rassengesetz definierte Deutsche dürfen von "Juden" nicht als Hausangestellte beschäftigt werden, 16. April 1936
Datum bis: Jahr
1936
Legacy-ID
7383
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
16
Datum von: Jahr
1936
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
16
Institution-Autor
Reichs- und Preußischer Minister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
5
Ungefähres Datum
Nein