Schreiben an die Preuß. Regierungspräsidenten pp.
Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten in Kassel an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörden in Fulda und Marburg.
Abdruck der Verordnung über Reisepässe von Juden vom 5. Oktober 1938.
Ergänzend zur Verordnung wird angegeben, wie eingereichte Pässe von Juden zu behandeln seien. Beispielsweise wird beschrieben, wie Reisepässe mit Gültigkeit für das Ausland mithilfe eines Stempels zu kennzeichnen seien.