Eine zwangsweise "Entjudung" solle sich vorläufig auf gewerbliche Betriebe und dazugehörige Grundstücke beschränken, sodass landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Grundbesitz davon vorerst noch nicht betroffen sei.
Seite
DIN A4/6
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wildungen 1231 Bl. 59-62 r, 63 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Durchführungserlass des Reichswirtschaftsministers zur Verordnung über den "Einsatz des jüdischen Vermögens", 6. Februar 1939.
Datum bis: Jahr
1939
Legacy-ID
6938
Datum bis: Monat
02
Datum bis: Tag
06
Datum von: Jahr
1939
Datum von: Monat
02
Datum von: Tag
06
Institution-Autor
Reichswirtschaftsminister
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
3
Ungefähres Datum
Nein