Schreiben an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau, die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister als Ortspolizeibehörde in Fulda und Marburg.
Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an die Bürgermeister des Kreises.
Bezugnahme auf die Rundverfügung vom 17. Mai 1938.