Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil I, S. 1342 erschienen.

Demnach würden deutsche Reisepässe von Juden, welche sich im Gebiet des Deutschen Reiches aufhielten, ungültig. Die Passinhaber hätten ihre Reisepässe abzugeben. Reisepässe für das Ausland würden mit einem Merkmal, das den Reisepassinhaber als Juden kennzeichnet, wieder gültig.

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 330 Melsungen B 322 Bl. 110 r
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Verordnung des Reichsministers des Innern betreffend Reisepässe von Juden, 5. Oktober 1938.
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
7399
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
05
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
05
Institution-Autor
Reichsminister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
17
Ungefähres Datum
Nein