Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025

Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.

Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.

Seite
2
Bestand/Signatur
HStAM 165 Marburg, Nr. 3982, Bd. 9, Bl. 395, 396
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Kurztitel
Bericht des Landrates des Kreises der Eder über Ermittlungen zu politischen Auseinandersetzungen im Rahmen einer Kundgebung am 1. Februar 1933. Bad Wildungen, 10. März 1933
Datum bis: Jahr
1933
Legacy-ID
7753
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
10
Datum von: Jahr
1933
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
10
Institution-Autor
Landrat des Kreises der Eder
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
9
Ungefähres Datum
Nein