Der Landrat weist eine Beschwerde zurück, die der Polizei vorwarf, sich bei Auseinandersetzungen zwischen Nationalsozialisten und Kommunisten zu passiv verhalten zu haben. Es wurde besonders bemängelt, dass die Urheber beleidigender Aussagen nicht festgenommen wurden.
Der Landrat macht nun darauf aufmerksam, dass es den anwesenden Polizisten in der Menschenmenge nicht möglich war, die Urheber dieser Beleidigungen zuerkennen, weshalb auch niemand festgenommen werden konnte. Dem Polizeibeamten könne daher kein pflichtwidriges Verhalten vorgeworfen werden.