Von Lammers Anne , 24 Januar 2025
Anordnung durch den Stellvertreter Hitlers, Rudolf Heß, aus München, wonach den Parteigenossen der persönliche Umgang mit Juden verboten wird. Vor einzelnen Terroraktionen gegen Juden wird jedoch abgeraten. Man solle stattdessen für Ruhe und Ordnung sorgen, damit der Führer gegen jüdische "Greuel- und Boykottpropaganda" im Ausland vorgehen kann. Die Aufgabe der Parteigenossen besteht darin, ständig Aufklärung zu betreiben über den "Krebsschaden" der Juden im Deutschen Staat und gegen solche Genossen vorzugehen, die privaten Umgang mit Juden pflegen.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.207 r-v
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Kurztitel
Eine nicht zur Veröffentlichung aufgestellte Anordnung des Stellvertreters des Führers, Rudolf Heß, bezüglich des Verbots des persönlichen Verkehrs der Parteianhänger mit Juden, 11. April 1935.
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
6714
Datum bis: Monat
04
Datum bis: Tag
11
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
04
Datum von: Tag
11
Institution-Autor
Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei, Reichsleitung, Der Stellvertreter des Führers
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
21
Ungefähres Datum
Nein