Die Staatspolizeistelle Kassel weist die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks an, darauf zu achten, dass das deutsche Reichssportabzeichen und das Reichssportjugendabzeichen nur an Deutsche "arischer Abstammung" verliehen werden darf. Gegen Juden, die das mit dem Hakenkreuz versehene Abzeichen tragen, sei mit Berufung auf das Gesetz über Titel, Orden- und Ehrenzeichen sofort ein Strafverfahren einzuleiten.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.28 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Bestimmung der Staatspolizeistelle Kassel das Tragen des Reichssport- und Reichssportjugendabzeichens durch Juden betreffend, 6. Januar 1935
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
6729
Datum bis: Monat
01
Datum bis: Tag
06
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
01
Datum von: Tag
06
Institution-Autor
Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein