Der Regierungspräsident veranlasst die Schließung der Totenhöfe in Kirchhain, Rauschenberg, Halsdorf, Fronhausen und Roth unter ausdrücklicher Betonung, dass die Verwendung der Totenhöfe für wirtschaftliche Zwecke erst nach einer positiven schriftlichen Stellungnahme des Staatlichen Gesundheitsamtes in dieser Angelegenheit erfolgen kann.
Weiterleitung der Veranlassung an die Bürgermeister über den Landrat in Marburg (s. Blatt 43).