Der Landrat antwortet auf die Beschwerde des Willi Breidenbach wegen dessen Inschutzhaftnahme am 16. Dezember 1933, dass Breidenbach als Intrigant bekannt sei und mehrere Verfahren gegen ihn laufen würde.
Außerdem sei am 16. Dezember alles mit rechter Ordnung zugegangen und die Schutzhaft sei zur Vermeidung von Unruhe in der Bevölkerung und wegen Verdunkelungsgefahr notwendig gewesen, weshalb er dazu raten würde, die Beschwerde abzuweisen.