Die Staatspolizeistelle Wiesbaden beruft sich in diesem Schreiben auf eine Anordnung des Geheimen Staatspolizeiamtes Berlin, wonach es der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden unter gar keinen Umständen gestattet sei, Werbeplakate für die jüdische Winterhilfe öffentlich anzuhängen. Das jüdische Winterhilfswerk bleibe weiterhin genehmigt, die Werbung solle sich aber nach wie vor auf die jüdische Gemeinde beschränken.
Aus Frankfurt geht das Schreiben an die Polizeipräsidenten und Landräte des Bezirks.