Schreiben an den Landrat in Marburg und Abschrift an das Amtsgericht in Neustadt im Kreis Marburg. Weiterleitung durch den Landrat in Marburg an den Bürgermeister in Neustadt.
Bezugnahme auf das "Gesetz über die Einziehung kommunistischen Vermögens" vom 26. Mai 1933, das "Gesetz über die Einziehung volks- und staatsfeindlichen Vermögens" vom 14. Juli 1933, den "Erlass über die Verwertung des eingezogenen Vermögens von Reichsfeinden" vom 29. Mai 1941 und den Erlass des Reichsministers des Innern vom 4. Juli 1942.