Die Staatspolizeistelle weist darauf hin, dass das Auftreten jüdischer Künstler vor "arischem" Publikum grundsätzlich nicht erwünscht sei. Laut Verordnung der Reichstheaterkammer sei einzelnen Juden das Auftreten erlaubt, solange bei gemeinsamen Auftritten von "arischen" und "nichtarischen" Künstlern nicht der Verdacht einer Provokation besteht. Trete dies doch ein, solle den "nichtarischen" Künstlern das Auftreten sofort verboten werden. Es sei ferner die "nichtarischen" Künstler darauf hinzuweisen, dass ihnen jegliche Anspielung auf innerdeutsche Angelegenheiten untersagt ist. Bei Zuwiderhandlung ist "Schutzhaft" anzuordnen.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4823 Bl.161 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Ein Schreiben der Staatspolizeistelle Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks über die Auftritte jüdischer Künstler vor der Öffentlichkeit, in denen sie den Staat lächerlich machen, 02. März 1935.
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
6672
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
02
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
02
Institution-Autor
Staatspolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
13
Ungefähres Datum
Nein