Haftbefehl gegen Walter Biedermann nach Urteil des Landgerichts Kassel vom 16.12.1954 betreffend "Judenaktion" in Kirchhain am 8. November 1938, 17. Februar 1956.
Der Haftbefehl bezieht sich auf das Urteil des Landgerichts Kassel vom 16. 12. 1954 über zwei Jahre Gefängnisstrafe gegen Walter Biedermann. Er wird in die Strafanstalt Kassel-Wehlheiden verbracht.