In der Abschrift der Anordnung wird auf den fortgesetzten Verstoss gegen das Verbot des nichtehelichen Geschlechtsverkehrs hingewiesen. Diese Personen werden für asozial erklärt und die Polizei angewiesen, Personen, die diesen Tatbestand erfüllen,nach A II 1e des RdErl. vom 14.12.1937 in Haft zu nehmen.
Seite
Din A4, 1 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 330 Kirchhain 3096 Bl. 40 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Abschrift der Anordnung des Reichssicherheitshauptamtes zur vorbeugenden Bekämpfung von "Kokubinaten", 25. Oktober 1941
Datum bis: Jahr
1941
Legacy-ID
7000
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
25
Datum von: Jahr
1941
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
25
Institution-Autor
Das Reichssicherheitshauptamt in Berlin an die Kriminalpolizeistelle Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
7
Ungefähres Datum
Nein