Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass zu prüfen ist, ob Gegenstände die bei den Diebstählen vom 8. - 11. November entwendet wurden, vom Devisengesetz betroffen sind. In diesem Fall sind sie nicht ihren vorherigen Besitzern, sondern an die lokale Devisenstelle zu überführen. Die in Synagogen sichergestellten Gegestände sind in jedem Fall nicht wieder an ihrere früheren Besitzer zurückzugeben sondern in der Polizeistelle zu verwahren. Sie werden später dem Vierjahresplan zugeführt wenn sie aus Metall bestehen.
Seite
Din A4, 2 Seiten
Bestand/Signatur
HStAM 330 Kirchhain 3492, Bl.24 r - v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Die Geheime Staatspolizei Kassel schreibt in ihrer Ergänzung der Verfügung vom 30.11.1938, dass bei den Vermögenswerten, die noch feststellbar sind, die Rückgabe nach bestimmten Kriterien zu prüfen ist, 7. Dezember 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6960
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
07
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
07
Institution-Autor
Die Geheime Staatspolizei Kassel an die Landräte des Bezirks in Marburg und Fulda, die Oberbürgermei
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
15
Ungefähres Datum
Nein