Schreiben an die Oberfinanzpräsidenten und die Devisenstelle in Kassel.
Bestimmungen zur Schätzung von Gegenständen an die Reichswirtschaftskammer.
Abschriften an die Kommunale Pfandleihanstalt, das Landesleihhaus Kassel, die Landesleihbank Hanau, die Überwachungsstelle für Edelmetalle und die Regierungspräsidenten.
Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.