In diesem Schreiben bezieht sich der Reichswirtschaftsminister auf die am 26. bis 29. Oktober 1938 abgeschobenen Juden polnischer Staatsangehörigkeit nach Polen. Er bemerkt, es sei zwischen der deutschen und polnischen Regierung vereinbart worden, dass diese Juden zwecks Liquidation ihres Vermögens nach Deutschland zurückkehren dürfen.
Angehängt ist ein Schreiben des Reichswirtschaftsministers vom 23.3.1939 an das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft in München. Darin geht es um den Funkspruch des Reichswirtschaftsministers vom 31.12.1938, wonach die Schließung von Einzelhandelsgeschäften und Handwerksbetrieben unterbleiben soll, wenn der jüdische Inhaber eine fremde Staatsangehörigkeit besitzt.