Von Gast (nicht überprüft) , 24 Januar 2025

Der Landrat verweist darauf, dass die Schilder der allgemeinen Einstellung der NSDAP entsprächen und es keinen Anlass für eine polizeiliche Verfügung zur zwangsweisen Entfernung der Schilder gäbe, da sie zu keiner Unruhe in der Bevölkerung führen. Die NSDAP sei jedoch aufgefordert worden, die Schilder freiwillig zu entfernen.

Weiterhin berichtet der Landrat, dass wenige Tage zuvor Fensterscheiben in jüdischen Geschäften und Wohnhäusern, sowie der Synagoge zertrümmert worden seien.

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Bestand/Signatur
HStAM Best. 165 Nr. 3982 Bd. 13, Bl. 165
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Kurztitel
Reaktion des Landrates auf die Beschwerde des Centralvereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens über diskriminierende Schilder in Felsberg, Melsungen, den 28. März 1934
Datum bis: Jahr
1934
Legacy-ID
7805
Datum bis: Monat
03
Datum bis: Tag
28
Datum von: Jahr
1934
Datum von: Monat
03
Datum von: Tag
28
Institution-Autor
Landrat
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
22
Ungefähres Datum
Nein