Schnellbrief des Ministers des Innern, welches vestsetzt, wo und in welcher Form jüdische Kurgäste sich in Kurorten udn Bädern aufhalten dürfen. So können Juden zum Beispiel von Gemeinschaftseinrichtungen, die nicht dem Heilzweck dienen, ausgeschlossen werden. Bezüglich der Frage, wer als "Jude" gelte, bezieht sich das Schreiben auf § 5 der Ersten Verordnung zum Reichsbürgergesetz vom 14. November 1935; dabei sei bei "aus- und inländischen Juden" gleich zu verfahren.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.60 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schnellbrief des Reichs- und Preußischen Ministers des Innern aus Berlin bezüglich der Behandlung von jüdischen Kurgästen in Bädern und Kurorten, 24. Juli 1937
Datum bis: Jahr
1937
Legacy-ID
6750
Datum bis: Monat
06
Datum bis: Tag
24
Datum von: Jahr
1937
Datum von: Monat
06
Datum von: Tag
24
Institution-Autor
Der Reichs- und Preussische Minister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
14
Ungefähres Datum
Nein