Antwort der GeStaPo Kassel auf den Antrag des Landrats in Marburg, an den Landrat in Marburg: es gibt keinen "Entlassungsgrund nach den gegebenen Richtlinien." für Goldschmidt. Die GeStaPo beruft sich darauf, dass die Anordnungen des Reichsführers SS keine Ausnahmen zulassen würden.
Seite
DIN A4/1 Seite
Bestand/Signatur
HStAM 180 L. A. Marburg 4827 Bl. 86r
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Antwort der GeStaPo Kassel auf den Antrag des Landrats in Marburg, an den Landrat in Marburg. Goldschmidt wird nicht entlassen, 14. Dezember 1938:
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6699
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
14
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
14
Institution-Autor
GeStaPo Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
19
Ungefähres Datum
Nein