Der Regierungspräsident ordnet die Freigabe des nicht belegten Teils des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke an. Die Juden in Roth sind davon in Kenntnis zu setzen.
Weitergabe der Verodnung über den Landrat an den Bürgermeister in der Gemeinde Roth (s. Blatt 46 v).
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4831, Bl.46, 46 v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben des Regierungspräsidenten in Kassel an den Landrat in Marburg betr. die Freigabe des Totenhofes in Roth für wirtschaftliche Zwecke, 17. Januar 1941
Institution-Autor
Der Regierungspräsident in Kassel