Schreiben an die Landräte des Bezirks und die Oberbürgermeister in Fulda, Hanau, Kassel und Marburg.
Bezugnahme auf die Verordnung über den "Einsatz jüdischen Vermögens" vom 3. Dezember 1938. Bei Juden ausländischer Staatsangehörigkeit sei die Staatsangehörigkeit besonders anzugeben.