Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Anordnung an die Innenministerien der Länder, die Preussischen Ober- und Regierungspräsidenten, den Staatskommissar der Hauptstadt Berlin, den Polizeipräsidenten in Berlin, Verwaltungsbehörden der übrigen Länder und den Reichskommissar für die Rückgliederung des Saarlandes.

Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an den Polizeipräsidenten in Kassel, den Polizeidirektor in Hanau und die Oberbürgermeister und Landräte des Bezirks.

Die Anordnung beruft sich auf das "Gesetz zum Schutz des Deutschen Blutes und der Deutschen Ehre" vom 15. September 1935. 

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4824 Bl. 53 r
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Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Geheime Anordnung des Reichs- und Preussischen Ministers des Innern betreffend Verbot der Einquartierung von Soldaten bei Juden, 11. Oktober 1935.
Datum bis: Jahr
1935
Legacy-ID
6583
Datum bis: Monat
10
Datum bis: Tag
11
Datum von: Jahr
1935
Datum von: Monat
10
Datum von: Tag
11
Institution-Autor
Reichs- und Preußische Minister des Innern
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
8
Ungefähres Datum
Nein