Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025

Beim Erwerb jüdischen Vemögens ist eine "Geldbuße" zu Gunsten des Reiches zu zahlen, unter Berücksichtigung des aktuellen Einheitswertes und des tatsächlichen Verkehrswertes.

Bezug auf Reichsgesetzblatt I S. 1709 vom 03.12.1938.

Seite
1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg, Nr. 2939, Bl. 111
Im Menü
Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Regierungspräsident in Kassel an den Landrat und Oberbürgermeister betreffend die Geldbuße zu Gunsten des Reiches im Zuge der Erwerbung jüdischer Grundstücke. Kassel, Dezember 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8063
Datum von: Jahr
1938
Einmaldatum
Ja
Institution-Autor
Regierungspräsident in Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
14
Ungefähres Datum
Ja