Von Lammers Anne , 24 Januar 2025
Eine Aufstellung des Reichssportführers von fünf Richtlinien, die die Behandlung von Juden und sonstigen "Nichtariern" im Sport bestimmen. Demnach darf ein jüdischer Sportverein gegründet werden, solange er nicht wegen staatsfeindlicher Betätigung polizeilich verboten wird. Die dem Reichssportführer unterstehenden Sportfachverbände können die Interessen der jüdischen Vereine in den internationalen Fachsportverbänden wahrnehmen. Für sportliche Wettkämpfe dürfen die Vereine des Reichsbundes gegen jüdischer Vereine antreten. Die jüdischen Vereine dürfen öffentlich Übungsplätze nur dann benutzen, wenn sie nicht von den Sportvereinen des Reichsbundes benötigt werden. Von Vergünstigungen sind jüdische Vereine weitestgehend ausgenommen.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 L.A Marburg 4823 Bl.135 r-v
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Ein vom Reichssportführer, nicht zur Veröffentlichung bestimmtes Rundschreiben über Richtlinien für den Sportbetrieb von Juden und sonstigen "Nichtariern", 18.07.1934.
Datum bis: Jahr
1934
Legacy-ID
6664
Datum bis: Monat
07
Datum bis: Tag
18
Datum von: Jahr
1934
Datum von: Monat
07
Datum von: Tag
18
Institution-Autor
Der Reichssportführer
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
10
Ungefähres Datum
Nein