Anordnung an die Landesregierungen und Weiterleitung durch den Regierungspräsidenten an die Landräte und Oberbürgermeister als Ortspolizeitbehörden in Fulda und Marburg.
Gegen Einzelaktionen gegen Juden ist rücksichtslos vorzugehen. Bei trotzdem auftretenden Ausschreitungen ist sofort zu berichten.
Bestand/Signatur
HStAM 180 Marburg 4824 Bl. 55 r
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Geheime Anordnung des Reichs- und Preußischen Minister des Innern betreffend Verhinderung von Ausschreitungen durch das Verbot von Einzelaktionen gegen Juden, 20. August 1935.
Institution-Autor
Reichs- und Preußische Minister des Innern