Von Siekmann Christian , 24 Januar 2025
Die Industrie- und Handelskammer Kassel schreibt dem Marburger Landrat, dass jüdische Unternehmen nur noch dann arisiert werden sollten, wenn diese "zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung" notwendig ist. Bei einigen Betrieben des Kreises sei dies jedoch nicht der Fall. Er fordert den Landrat auf, ihm mitzuteilen, welche jüdischen Betriebe für eine Arisierung in Frage kommen.
Seite
Din A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 2939 Marburg, Bl. 108
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Kurztitel
Die Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel, an den Marburger Landrat betreffend die Verordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben, Kassel, 13. Dezember 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
8067
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
13
Institution-Autor
Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen, Sitz Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
12
Ungefähres Datum
Nein