Eine Abschrift des Runderlasses wird vom Regierungspräsidenten in Kassel an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks gesendet.
Da während des Krieges eine erhöhte Anzahl an Anträgen privater Interessenten für jüdischen Grundbesitz gestellt würden, sei darauf zu achten, inwieweit tatsächlich öffentliche Interessen vorlägen. Es soll verhindert werden, dass während des Krieges versucht werde, günstig an jüdischen Grundbesitz zu kommen.