Der Landrat gibt die Anweisungen aus der Rundverfügung der Staatspolizeistelle Kassel vom 25. August 1942 an die Bürgermeister weiter.
Weiterleitung des Schreibens an den Vorsteher des Finanzamtes Marburg. Des Weiteren ergehen Anweisungen an den Bezirksleutnant Klawitter.