Bezugnahme auf die Verfügung vom 30. Oktober 1939.
Der Kirchhainer Bürgermeister berichtet über den Zustand und die Nutzung der dortigen Synagoge. Diese sei äusserlich völlig unversehrt und die Inneneinrichtung teilweise demoliert. Das Gebäude sei abgeschlossen und die Schlüssel verwahrt worden. Seit dem 12. Dezember 1938 sei die Synagoge städtisches Eigentum und werde seit dem 14. Oktober 1939 von der Reichsstelle für Getreide für die Getreidelagerung genutzt. Wenn das Gebäude nicht mehr benötigt werde, soll der Abbruch erfolgen.