Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 206, das am 5. Dezember 1938 ausgegeben wurde, erschienen.
Juden kann aufgegeben werden ihren Betrieb, ihr Vermögen und ihr Grundeigentum zu veräußern.
Die Verordnung ist im Reichsgesetzblatt Teil 1 Nr. 206, das am 5. Dezember 1938 ausgegeben wurde, erschienen.
Juden kann aufgegeben werden ihren Betrieb, ihr Vermögen und ihr Grundeigentum zu veräußern.