Beschluss der III. Strafkammer des Landgerichts Marburg betreffend Einstellung des Verfahrens gegen Beteiligte der Kirchhainer "Judenaktion" von 1938, 17. März 1950.
Im Zuge des Verfahrens gegen die Urheber der Kirchhainer "Judenaktion" (Anklageschrift siehe Dok 87.16.0) werden diverse Kirchhainer Bürger, die sich während der "Judenaktion" vom 8.11.1938 an Plünderungen beteiligt haben, vom Vorwurf des schweren Landfriedensbruchs freigesprochen.