Von Lammers Anne , 24 Januar 2025

Die Geheime Staatspolizei weist in diesem Rundschreiben darauf hin,  dass Plünderer dem zuständigen Richter vorzuführen sind, damit ein Haftbefehl erstellt werden kann. Geplünderte Gegenstände sind sicherzustellen und in Verwahrung zu nehmen.

Aus Kassel geht das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks. 

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.104 r
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Vertrauliches Schreiben der Geheimen Staatspolzeistelle Kassel den Umgang mit Plünderern im Rahmen der Reichspogromnacht betreffend, 19. November 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6753
Datum bis: Monat
11
Datum bis: Tag
19
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
11
Datum von: Tag
19
Institution-Autor
Geheime Staatspolizei Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
17
Ungefähres Datum
Nein