Die Geheime Staatspolizei weist in diesem Rundschreiben darauf hin, dass Plünderer dem zuständigen Richter vorzuführen sind, damit ein Haftbefehl erstellt werden kann. Geplünderte Gegenstände sind sicherzustellen und in Verwahrung zu nehmen.
Aus Kassel geht das Schreiben an die Landräte und Oberbürgermeister des Bezirks.