Rundschreiben mit Bezug auf ebensolches vom 30.11.1938, welches die Behandlung der sichergestellten Wertgegenstände während der Plünderungen weiter spezifiziert. So wird unter anderem verfügt, dass solche Gegenstände, die im Rahmen des Vierjahresplanes nützlich sein könnten (Pokale, Leuchter, Schalen aus Metall etc.), nicht an die früheren Besitzer herausgegeben werden dürfen, sondern listenmäßig zu erfassen und bei den örtlichen Polizeidienststellen aufzubewahren sind.
Seite
DIN A4/2
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2312 Bl.163 r-v
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben der Geheimen Staatspolizei Kassel zwecks näherer Bestimmung der Rundverfügung vom 30.11.1938 die sichergestellten Sachwerte betreffend, 7. Dezember 1938
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6763
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
07
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
07
Institution-Autor
Geheime Staatspolizei Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
21
Ungefähres Datum
Nein