Gnadengesuch von Walter Biedermann nach Verurteilung wegen Beteiligung an der Kirchhainer "Judenaktion vom 8. November 1938, 3. November 1955.
Nach der rechtskräftigen Verurteilung Walter Biedermanns durch die Strafkammer Kassel vom 16. 12. 1954 bittet sein Rechtsanwalt den hessischen Ministerpräsidenten um den Erlass der zu verbüßenden 19-monatigen Gefängnisstrafe.
An den Hauptausschreitungen am 8. November in Kirchhain sei Biedermann nicht maßgeblich beteiligt gewesen, außerdem sei durch "die damals herrschenden politischen Verhältnisse" seine Urteilskraft "erheblich getrübt" gewesen.
Er habe sein Verbrechen gesühnt und habe sich seither "in jeder Weise einwandfrei geführt".