Schreiben an alle Staatspolizeistellen und nachrichtlich an alle Ober- und Regierungspräsidenten.
Anfragen von "Emigranten", die zurückkehren wollen, seien laut Runderlass vom 15. Januar 1934 an das Geheime Staatspolizeiamt zu leiten. Einwohnermeldeämter seien verpflichtet, die Rückkehr von Juden der betreffenden Staatspolizeistelle zu melden.