Von Rack Katrin , 24 Januar 2025

Unter Berufung auf die Durchführungsverordnung zur Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 23. November 1938 sind jüdische Betriebe nur dann zu "arisieren", wenn sie zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.

Laut Erhebung der Industrie- und Handelskammer gibt es keine jüdischen Betriebe, die zu "arisieren" sind.

Bitte um Mitteilung, ob dieser Ansicht zugestimmt wird oder Nennung der Betriebe, die zu "arisieren" sind.

Seite
DIN A4/1
Bestand/Signatur
HStAM 180 Wolfhagen 2313 Bl. 96 r
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Ja
Bilder und Text jeweils auf eigener Seite
Nein
Kurztitel
Schreiben der Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel an den Landrat in Wolfhagen betreffend zwangsweise Enteignung jüdischer Betriebe, 13. Dezember 1938.
Datum bis: Jahr
1938
Legacy-ID
6716
Datum bis: Monat
12
Datum bis: Tag
13
Datum von: Jahr
1938
Datum von: Monat
12
Datum von: Tag
13
Institution-Autor
Industrie- und Handelskammer Kassel/Mühlhausen Sitz Kassel
Nur Jahresangabe
Nein
Reihenfolge
6
Ungefähres Datum
Nein