Unter Berufung auf die Durchführungsverordnung zur Verordnung zur "Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben" vom 23. November 1938 sind jüdische Betriebe nur dann zu "arisieren", wenn sie zur Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung notwendig sind.
Laut Erhebung der Industrie- und Handelskammer gibt es keine jüdischen Betriebe, die zu "arisieren" sind.
Bitte um Mitteilung, ob dieser Ansicht zugestimmt wird oder Nennung der Betriebe, die zu "arisieren" sind.