Bezugnahme auf den Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 8. Juni 1934.
Ruth Spier habe Frankreich verlassen, weil sie keine Arbeitserlaubnis besass.
Bezugnahme auf den Erlass des Geheimen Staatspolizeiamtes vom 8. Juni 1934.
Ruth Spier habe Frankreich verlassen, weil sie keine Arbeitserlaubnis besass.